Re: PKV lehnt meine Frau ab (Private Krankenversicherungen)

FE @, Montag, 15.06.2009, 19:39 (vor 5645 Tagen) @ Thomas

1. Die Öffnungsklausel gilt für 6 Monate nach erstmaliger Verbeamtung. Danach nicht mehr. Für Ehegatten und Kinder fangen die 6 Monate nach erstmaliger Beihilfefähigkeit an.

2. Der max. Risikozuschlag beträgt 30%. Das bedeutet nicht das es grundsätzlich 30% sind.

3. Der Hilfsmittelkatalog ist natürlich nicht aus den 70igern. Grundsätzlich besteht keine Pflicht einen Hilfsmittelkatalog zu aktualisieren. Die Debeka weist hier Lücken auf, aber nicht der ganze Katalog ist aus den 70ern *g*


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