Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Marco, Dienstag, 16.06.2009, 10:46 (vor 5640 Tagen)

Ich hätte mal eine Frage zur Versicherungspflicht.
Ich habe letztes Jahr als Angestellter (bin seit 4 Jahren in der PKV) 48273 Euro verdient.
Dieses Jahr werde ich aller Voraussicht wieder genau das gleiche verdienen. Damit hätte ich doch die Möglichkeit, mich unwiderruflich (auch mit allen Nachteilen) von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu befreien, oder ?

Danke für Eure Hilfe, die ist ein super informatives Forum !

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht

Raffael @, Mittwoch, 17.06.2009, 08:52 (vor 5639 Tagen) @ Marco

Du mußt 3 Jahre in folge über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die GKV verdienen! Danach mußt Du 4 Jahre in der PKV versichert sein um wählen zu können ob Du bei Unterschreitung der BBG für die GKV weiter in der PKV bleiben kannst. Ansonsten mußt Du zurück, außer Du bist bereits über 55 Jahre, dann gibt es kein zurück mehr in die GKV.

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht

Bodi, Mittwoch, 17.06.2009, 11:19 (vor 5639 Tagen) @ Raffael

Das sehe ich anders. Wer als Arbeitnehmer bereits privat versichert ist und - bei mindestens gleichbleibendem Gehalt - von der Entgeltgrenze eingeholt wird, kann sich ohne weitere Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien.
Folge: Als Arbeitnehmer besteht nie wieder Versicherungspflicht.

Siehe § 8(1) Nr. 1 und (2) SGB V. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

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