Re: Krankenversicherung nach Aussteuerung wegen Krankheit (Private Krankenversicherungen)
nein du brauchst keinen neuen Antrag zu stellen.
du bst nach wie vor freiwillig krankenversichert. In der Zeit, in der du Krankengeld beziehst, bist du beitragsfrei d. h. du brauchst in der Zeit kein Krankengeld zu zahlen.
Wenn du ALG beziehst, wirst du ab dem versicherungspflichtig d. h. die Bundesagentur für Arbeit wird dann die Beiträge für dich zahlen. In der Regel wird das ALG rückwirkend bewilligt. Da Versicherungspflicht ab dem Tag des leistungsanspruches besteht, wirst du wahrscheinlich rückwirkend angemeldet.
Für die Zwischenzeit empfehle ich dir, dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzten. Wenn du aufgrund deines hohen Einkommens bisher den Höchstbeitrag, würdest du auch weiterhin so eingestuft. Da du aber jetzt (wahrscheinlich) weniger Einkommen hast, brauchst du auch weniger Beiträge zu zahlen. Da eine Runterstufung aber normalerweise nur in die Zukunft möglich ist, ist es wichtig, das du dich mit dem jeweiligen Kundenberater in Verbindung setzt, damit ihr das regeln könnt.
Wenn die Agentur für Arbeit dich rückwirkend anmeldet, bekommst du zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Gruß GKVler
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- Krankenversicherung nach Aussteuerung wegen Krankheit -
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18.06.2009, 09:16
- Re: Krankenversicherung nach Aussteuerung wegen Krankheit - GKVler, 21.06.2009, 14:35