Krankenversicherung nach Aussteuerung wegen Krankheit (Private Krankenversicherungen)

. @, Donnerstag, 18.06.2009, 09:16 (vor 5642 Tagen)

krankheitsbedingt werde ich von der Krankenkasse demnächst ausgesteuert und muß ALG beantragen bis über meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist.
Ich war bisher freiwillig versichert in der GKV weil mein mtl. Bruttoeinkommen knapp über der Bemessungsgrenze lag.
Kann mir jemand sagen wie es weiter geht mit meiner Krankenversicherung. Muss ich einen Antrag stellen um weiter in der GKV zu bleiben? Muss ich jetzt den Höchstbeitragssatz der GKV selbst zahlen (das könnte ich nämlich nicht bei dem ALG weil ich noch Schulden abzubezahlen habe)
Es wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Re: Krankenversicherung nach Aussteuerung wegen Krankheit

GKVler, Sonntag, 21.06.2009, 14:35 (vor 5639 Tagen) @ .

nein du brauchst keinen neuen Antrag zu stellen.

du bst nach wie vor freiwillig krankenversichert. In der Zeit, in der du Krankengeld beziehst, bist du beitragsfrei d. h. du brauchst in der Zeit kein Krankengeld zu zahlen.

Wenn du ALG beziehst, wirst du ab dem versicherungspflichtig d. h. die Bundesagentur für Arbeit wird dann die Beiträge für dich zahlen. In der Regel wird das ALG rückwirkend bewilligt. Da Versicherungspflicht ab dem Tag des leistungsanspruches besteht, wirst du wahrscheinlich rückwirkend angemeldet.

Für die Zwischenzeit empfehle ich dir, dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzten. Wenn du aufgrund deines hohen Einkommens bisher den Höchstbeitrag, würdest du auch weiterhin so eingestuft. Da du aber jetzt (wahrscheinlich) weniger Einkommen hast, brauchst du auch weniger Beiträge zu zahlen. Da eine Runterstufung aber normalerweise nur in die Zukunft möglich ist, ist es wichtig, das du dich mit dem jeweiligen Kundenberater in Verbindung setzt, damit ihr das regeln könnt.

Wenn die Agentur für Arbeit dich rückwirkend anmeldet, bekommst du zuviel gezahlte Beiträge zurück.

Gruß GKVler

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