Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? (Private Krankenversicherungen)
Zu 2a:
Bei Selbständigkeit steht einem Wechsel zurück in die PKV nichts im Wege. Nur bei freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedern ist eine Kündigungsfrist von 0-2 Monaten (je nach GKV) zu beachten.
Bei Wiederaufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Ausnahme: Hauptberufliche Selbständigkeit; d.h. wenn die Selbständigkeit vom Einkommen und Zeiteinsatz her überwiegt oder mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird.
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- Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? -
Vasili,
20.06.2009, 16:46
- Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? -
Sandy,
20.06.2009, 17:20
- Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? - Vasili, 20.06.2009, 17:42
- Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? -
Sandy,
20.06.2009, 23:34
- Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? - Bodi, 21.06.2009, 09:50
- Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? -
Sandy,
20.06.2009, 17:20