Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? (Private Krankenversicherungen)
Zu 2a:
Bei Selbständigkeit steht einem Wechsel zurück in die PKV nichts im Wege. Nur bei freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedern ist eine Kündigungsfrist von 0-2 Monaten (je nach GKV) zu beachten.
Bei Wiederaufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Ausnahme: Hauptberufliche Selbständigkeit; d.h. wenn die Selbständigkeit vom Einkommen und Zeiteinsatz her überwiegt oder mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird.