Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich weiss echt nicht wie mir gerade ist.
Ich war 4 Jahre und 10 Monate privat Krankenversichert - damals mit der Basis von mind. 43.500 Euro pro Jahr. Leider wurde ich arbeitslos und da ich noch nicht die 5 Jahre vollendet hatte wurde ich vom Arbeitsamt automatisch bei der GKV versichert. Sonst hätte ich die private GV beibehalten können.
Seitdem zahle ich bei meiner damaligen privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft von ca. 129,-- Euro pro Monat, Somit erhalte ich mir den alten Status aufrecht, falls ich wieder priv. Krankenversichert werden will bzw. darf. (ohne Gesundheitsprüfung usw.)
Nun meine Fragen:
1. sollte ich als Arbeitnehmer wieder bald tätig werden, muss ich dann mit der Neu-Regelung mind. 48.500 Euro für 3 Jahre verdienen, damit ich den Wechsel in die private vollziehen kann (trotz Anwartschaft)?
2a. Evtl. muss ich einige Monate Selbstständig bzw. Freiberuflich arbeiten. Ist erstmal ein Wechsel in die private möglich?
2b. Sollte ich nach einigen Monaten dann von der Selbstständigkeit als Arbeitnehmer wieder arbeiten, stellst sich die Frage, gilt für mich dann das neue Gesetz? Muss ich dann automatisch wieder für 3 Jahre in die GKV und mind. 48.500 Euro verdienen? oder gilt für mich noch das alte Gesetz - (evtl. wg. der Anwartschaft?) da ich ja vom Arbeitsamt damals automatisch in die GKV eintreten musste?
Will mich schon jetzt sehr für eine Antwort bedanken.
Gruss
Vasili