Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten? (Private Krankenversicherungen)

Vasili @, Samstag, 20.06.2009, 16:46 (vor 5640 Tagen)

Hallo zusammen,

ich weiss echt nicht wie mir gerade ist.

Ich war 4 Jahre und 10 Monate privat Krankenversichert - damals mit der Basis von mind. 43.500 Euro pro Jahr. Leider wurde ich arbeitslos und da ich noch nicht die 5 Jahre vollendet hatte wurde ich vom Arbeitsamt automatisch bei der GKV versichert. Sonst hätte ich die private GV beibehalten können.

Seitdem zahle ich bei meiner damaligen privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft von ca. 129,-- Euro pro Monat, Somit erhalte ich mir den alten Status aufrecht, falls ich wieder priv. Krankenversichert werden will bzw. darf. (ohne Gesundheitsprüfung usw.)

Nun meine Fragen:
1. sollte ich als Arbeitnehmer wieder bald tätig werden, muss ich dann mit der Neu-Regelung mind. 48.500 Euro für 3 Jahre verdienen, damit ich den Wechsel in die private vollziehen kann (trotz Anwartschaft)?

2a. Evtl. muss ich einige Monate Selbstständig bzw. Freiberuflich arbeiten. Ist erstmal ein Wechsel in die private möglich?

2b. Sollte ich nach einigen Monaten dann von der Selbstständigkeit als Arbeitnehmer wieder arbeiten, stellst sich die Frage, gilt für mich dann das neue Gesetz? Muss ich dann automatisch wieder für 3 Jahre in die GKV und mind. 48.500 Euro verdienen? oder gilt für mich noch das alte Gesetz - (evtl. wg. der Anwartschaft?) da ich ja vom Arbeitsamt damals automatisch in die GKV eintreten musste?

Will mich schon jetzt sehr für eine Antwort bedanken.

Gruss
Vasili

Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten?

Sandy, Samstag, 20.06.2009, 17:20 (vor 5640 Tagen) @ Vasili

Hallo Vasili,
1) Ja
2a) Nein
2b) Ja

Gruß Sandy

Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten?

Vasili @, Samstag, 20.06.2009, 17:42 (vor 5640 Tagen) @ Sandy

Hi Sandy,

danke für die sehr schnelle Antwort.

Das Nein aber von 2a verstehe ich nicht. Da sollte doch dann der folgende Beitrag von dieser Seite gelten oder? Siehe Bitte folgendes:
http://www.krankenkassentarife.de/php/private_krankenversicherung_grundlagen.php?t4t_id=433&t4t_sessionv3=36945b23fc-d15c63c9dce7e1befbc614c26c8e1241

Ich dachte, mit der Anwartschaft und in meinen speziellen Fall der damaligen Arbeitslosigkeit, würde ich auch "für die Rückkehr" zahlen.

Vielen Dank nochmals.
Gruss
Vasili

Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten?

Sandy @, Samstag, 20.06.2009, 23:34 (vor 5640 Tagen) @ Sandy


hier sind aber viele Sandys unterwegs... :)

Re: Kann ich wieder in die private Krankenversicherung eintreten?

Bodi, Sonntag, 21.06.2009, 09:50 (vor 5639 Tagen) @ Sandy

Zu 2a:
Bei Selbständigkeit steht einem Wechsel zurück in die PKV nichts im Wege. Nur bei freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedern ist eine Kündigungsfrist von 0-2 Monaten (je nach GKV) zu beachten.

Bei Wiederaufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit entsteht Versicherungspflicht in der GKV. Ausnahme: Hauptberufliche Selbständigkeit; d.h. wenn die Selbständigkeit vom Einkommen und Zeiteinsatz her überwiegt oder mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum