Re: Wechsel in GKV durch Heirat möglich? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 26.06.2009, 04:15 (vor 5631 Tagen) @ Katrin

Moni hat fast Recht, Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr führen und Du kannst danach als freiwillig versichertes Mitglied auch weiterhin in der GKV bleiben. Der Beitrag für Dich und die Tochter liegt dann bei 619,24€ ohne weitere Prüfung bei der Pauschaleinstufung von Einnahmen bis zu 3674,99€. Solltest Du jedoch weniger als 1890€ Einnahmen erzielen, rutscht der Beitrag auf Antrag bis auf 318,47€ und die Kasse wird alljährlich Deine Einnahmen prüfen per Steuerbescheid, BWA etc.

Sollten die Projekte allerdings sehr schwachbrüstig sein und die Einnahmen auf monatlich unter 360€ rutschen, kannst Du gleich nach Verlassen des Standesamtes gemäß (1) Punkt 5 http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html in die gewünschte Familienversicherung schlüpfen.

Tip: man sieht sich im Leben meist zweimal, deshalb kündige die PKV nicht komplett weg und verschenke ihr Deine aufgebauten Alterungsrückstellungen, sondern stelle sie um in gewünschte Zusatztarife und fülle damit die Lücken der GKV vom Zahnersatz bis zur wahlärzlichen Behandlung im Krankenhaus. Kostet z.B. für die Tochter 4,42€ im Monat. Fragen? e-mail


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum