Re: Empfehlungskatalog des PKV-Verbandes - Anschlussheilhehandlungen (Private Krankenversicherungen)
nochmals zu dieser Sache:
1. mit Kur ist doch sicher im Zweifel auch die AHB gemeint, oder?
2. wenn man 80% Beihilfe hat, dann bezahlt doch die auch die Unterbringungskosten bei einer Kur (und die Arztkosten), d.h. 20% der Arztkosten bezahlt im o.g. Tarif auch die PKV, lediglich 20% der Unterbringungskosten müsste man selber bezahlen. Das wäre ja vermtl. noch günstiger als eine Pension. Geht das dann wirklich so, dass man aus den Rechnungen einer Reha/Kur/AHB rauslesen kann, welcher Teil Arztkosten und welcher Teil Unterbringungskosten sind?