Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)
ich werde demnächst bei Abschluß einer PKV die berühmten Gesundheitsfragen beantworten dürfen. Wie kann der Wahrheitsgehalt meiner Antworten eigentlich überprüft werden? Ich habe schon gehört, die Ärzte sind den Kassen zur Auskunft verpflichtet, aber woher weiß die Kasse denn, wo ich überall in der Republik in den letzten 10 Jahren mal beim Arzt war? Da hab ich selber keinen Durchstieg mehr...
Würde mich ja schon interessieren, wie das läuft.
Gruß, Rüdi
Re: Gesundheitsfragen
Die PKV kann bei Ihrer Vorversicherung anfragen. Dort können auch Sie die gespeicherten Arztbesuche anfragen.
Re: Gesundheitsfragen
Die PKV kann bei Ihrer Vorversicherung anfragen. Dort können auch Sie die gespeicherten Arztbesuche anfragen.
Re: Gesundheitsfragen
Fragt die PKV nur bei der letzten Kasse? Ich bin da erst ein knappes Jahr und war kaum beim Arzt...
Danke für den Tipp, selber bei der Kasse anzufragen.
Rüdi
Re: Gesundheitsfragen
Sie ermächtigen die Kasse bis 10 Jahre zurück zu forschen. Auch wenn die Fragen z. T. nur 3 Jahre zurück bezogen sind. Allerdings kann Ihnen dann nur bzgl dessen, was sie auch gefragt wurden, ein Vorwurf gemacht werden.
Ich glaube sie müssen im antrag die Vorversicherungen angeben...
Re: Gesundheitsfragen
ich habe von meiner GKV-Kasse die Auskunft erhalten, dass die keine Arztbesuche speichern, sondern nur über Krankmeldungen Bescheid wissen. Arztbesuche und Diagnosen speichert demnach die Kassenärztliche Vereinigung ab. Mal schauen, ob ich da weiter komme.
Ist die KV den privaten Kassen denn zu Auskunft verpflichtet?
Rüdiger
Re: Gesundheitsfragen
Ich habe gerade von der KV die Auskunft erhalten, dass ich nur Informationen über Arztbesuche bzw. Diagnosen erhalten kann, wenn ich den besuchten Arzt nennen kann und auch nur fürs letzte Geschäftsjahr. Länger würden die Daten nicht gespeichert.
D.h. es gibt keine Möglichkeit als Versicherter, über seine Arztbesuche der letzten 10 Jahre eine Aufstellung zu bekommen.
Dann frage ich mich ja nur, wo die PKV die Daten herbekommen will???...
Ist es am Ende gar so, dass das Getue um die Gesundheitsfragen ein großer Bluff ist, ein Schreckgespenst, das bewußt von den PKV gepflegt wird, um ihr Risiko abzumildern?
Rüdiger
Re: Gesundheitsfragen
Also bei meiner Krankenkasse habe ich auf Nachfrage z.B. sämtliche Daten bekommen. Ich habe Daten gekriegt wieviel und welche Ärzte abgerechnet haben und wieviele und welche Medikamente ich bei der Apotheke gekauft habe. Ich habe Daten für 2006 und 2007 angefragt und auch bekommen. Daten für 2008 (ärztliche Abrechnungen) kriegt meine Krankenkasse erst im 3. Quartal 2009, die Daten von der Apotheke kann ich aber schon jetzt kriegen, wenn ich möchte.
Re: Gesundheitsfragen
Hallo Lord,
Deine Aussage kann ich nur bestätigen! Ich arbeite bei einer BKK. Auskünfte über die letzten 3 Kalenderjahre sind kein Problem und werden auch innerhalb weinger Tage an die betroffenen Personen herausgegeben. Vorgänge, die länger zurückliegen, müssen aus dem Archiv geholt werden. Dies ist recht zeitaufwändig und wird ungerne gemacht.
Wir bekommen oft Anfragen von PKV"en über ehemals von uns versicherteten Personen zu den Krankenakten und sind dann auch verpflichtet, alle gesammelten Unterlagen und auch den Vorversicherer der PKV auszuhändigen. Voraussetzung ist die schriftliche Genehmigung des Versicherten, die aber in der Regel bei jeder Antragsstellung bei einer PKV gegeben werden muss.
Die PKV"en fragen meistens nur die letzten 10 Jahre ab. Theoretisch könnten sie auch die letzten 25 Jahre bekommen, da wir als BKK zur Archivierung von 25 Jahren verpflichtet sind.
Gruß Sabine
Re: Gesundheitsfragen
Hallo Sabine, das ist ja interessant. Welche Kassen fragen denn am meisten bei Euch nach? 25 Jahre Aufbewahrung, das kann ich ja kaum glauben! PKVs heben maximal 10 J auf soweit ich weiß. Grüße Ernst
Re: Gesundheitsfragen
@Rüdiger
Ich glaube der Mitarbeiter deiner Krankenkasse hat wohl nicht so richtig Lust gehabt dir die Daten zu beschaffen. Aber die Daten sind 100% vorhanden.
Re: Gesundheitsfragen
Arzt und Krankenhaus: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Patientenakten, müssen aber nach 30 Jahren vernichtet werden, da dann zivilrechtliche Ansprüche nach BGB gegen die Leistungserbringer erloschen sind. Umfang der Datenübermittlung ergibt sich aus Ärztlichem Standesrecht, SGB V §295!! und §301, Steuerrecht, HGB, BDSG bzw. LDSG.
Mediziner warnen seit Jahren vor dem Gläsernen Bürger - ein praktischer Blick z.B. nach Schleswig-Holstein macht die Gefahren der umfangreichen Datenübermittlung sehr deutlich. http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=41126
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/krankenh/patdskh.htm
Re: Gesundheitsfragen
Hallo Sabine,
das ist ja mal eine Auskunft, mit der man was anfangen kann.
Ist die Kasse auch zur Auskunft an ihre Versicherte verpflichtet?
Wenn ja, ist ein schriftlicher Antrag um Auskunft vielleicht besser als das dumme (Entschuldigung) Hotline-Mädchen.
Gibt es irgendeinen Hinweis oder Paragraph, der sich im Schreiben anführen lässt, nach dem ich Auskunft verlange?
Bei mir kommt als Schwierigkeit noch dazu, dass ich vor der jetzigen Kasse bei der IKK direkt war, die es jetzt ja nicht mehr gibt. Ich vermute, dass das Archiv nicht zur TK transferiert wurde, so dass es sicherlich schwierig wird, da dran zu kommen.
Rüdiger
Re: Gesundheitsfragen
hier der passende § für die Auskunftserteilung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__83.html
und: die TK hat durch de Fusion mit der IKK Direkt sämtliche Rechte und Pflichten von dieser übernommen. Bei dem Datentransfer gab es aber wohl tatsäclich einige Schwierigkeiten...das soll aber nicht dein Problem sein.
Gruß GKVler
Re: Gesundheitsfragen
Danke, GKVler, ich werde es mit einem schriftlichen Antrag noch mal probieren.
Wobei der §83 nichts aussagt über den Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden soll. 1 Jahr wurde mir ja telefonisch angeboten, aber soweit reicht mein Gedächtnis ja auch gerade noch, interessant sind die Daten von 3-5 Jahre aufwärts.
Re: Gesundheitsfragen
Hi,
ich hab das selbe Problem.
Von meiner Kasse bekomme ich nur die Daten über beantragte Leistungen z.B. Krankengymnastik oder stationäre Aufenthalte.
Nicht aber über sonstige Arztbesuche,Diagnosen, Medikamente usw.
Diese Daten würden bei der Krankenkasse nicht vorliegen.
Diese Daten soll es nur bei der Kassenärtzlichen Vereinigung geben.
Aber von denen kriege ich die Daten als Privatperson doch auch nicht oder ?
Was kann ich tun ?
Grüße
Paule
Re: Gesundheitsfragen
@Paule
Das ist einfach nur gelogen.
Die Daten über ärztliche Abrechnung liegen 100% vor. Genau so über Medikamente.
Frage die Daten schriftlich bei der Krankenkasse an.
Re: Gesundheitsfragen
Hallo,
auch ich habe bei meiner Krankenkasse schriftlich unter Hinweis auf § 83 eine Auskunft über die letzten 5 Jahre angefordert (Arztbesuche, Diagnosen ect).
Die Krankenkasse sieht sich nur dann in der Lage, diese Auskunft zu erteilen, wenn ich vorher alle Ärzte benennen kann . Wenn ich das noch alles wüsste, würde ich ja nicht anfragen.
Die Abrechnungen durch die Krankenkassenärztliche Vereinigung wäre nach Ärzten aufgeschlüsselt; eine patientenbezogenen Suche sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Was kann ich jetzt noch tun, um die entsprechenden Informationen zu bekommen?
Danke
Gerda
Re: Gesundheitsfragen
Das ist doch Schwachsinn! Da können Ärzte dann ja alles was Sie wollen abrechnen, wenn man das nicht dem Patienten zuordnen kann.
Ich frage mich, wie meine Krankenkasse es schafft....
Re: Gesundheitsfragen
@Gerda
Welche Krankenkasse hat das geschrieben?
Re: Gesundheitsfragen
Hallo,
die Krankenkasse hat mir konkret mitgeteilt, dass Daten nicht personenbezogen abgerufen werden können, sondern nur Arztbezogen.
Im Rahmen des Datenschutzes soll so ein "gläserner Patient" vermieden werden.
Eine generelle Suche ist leider nicht möglich. Von daher kann mir leider nicht weitergeholfen werden.
Die einzigen Daten,die ggf. vorliegen, sind die von Krankschreibungen. (entfällt bei mir - ich bin Beamtin).
Gerda
Re: Gesundheitsfragen
@Gerda
Du kannst ja nachschauen, ob deine Krankenkasse Selbsbehalttarife oder Beitragsrückerstattungstarife anbietet. Wenn ja, dann kann die Aussage der Krankenkasse schon mal gar nicht stimmen, da dort Patientenbezogen festgestellt wird, ob man beim Arzt war und wie viel der Arzt abgerechnet hat. Zusätzlich werden auch Medikamente auf Selbstbehalt angerechnet.
Re: Gesundheitsfragen
Meine Kasse bietet an:
Prämie bei Leistungsfreiheit
Kostenerstattungsprinzip
Wahltarife mit Selbstbehalt (500€ oder 1000€)
Ich nutze jedoch keine dieser Möglichkeiten.
Re: Gesundheitsfragen
@Gerda
Nehmen wir "Selbstbehalt-Tarif" dort werden ärztliche und veranlassten Leistungen bis zu einer Summe dem Versichertem in Rechnung gestellt. Das funktioniert ja nur wenn man ärztliche Abrechnung auch hat und einem Versicherten zuordnen kann.
Wie bietet deine Krankenkasse "Selbstbehalt-Tarif" an und sagt dir, dass sie ärztliche Abrechnungen einem Versicherten nicht zuordnen können? Das ist ein Widerspruch in sich!!! Das ist ja ganz egal ob du den Tarif nutzt oder nicht. Die Voraussetzungen sind gleich.
Re: Gesundheitsfragen
Danke für den Hinweis; im Internetauftritt wird das Abrechnungsverfahren erläutert (Abfrage bei der Krankenkassenärztlichen Vereinigung bzgl. vorhandener Abrechnungen für den Versicherten ist Voraussetzung für die anschl. Berechnung).
Mal sehen, was ich auf meine erneute Anfrage für eine Antwort erhalte.
Re: Gesundheitsfragen
Die Krankenkasse hat mir zu den Modalitäten der Abrechnung beim Selbstbehalttarif erläutert, dass auch bei der Abfrage für den Wahltarif es so sei, dass bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) mit der Angabe des Arztes die einzelnen Termine und dann die Kosten ermittelt werden und somit eine generelle Suche nicht möglich sei.
Ich komme ohne Zulieferung der Ärzte wohl einfach nicht weiter - oder gibt es noch eine Möglichkeit, meine KK zur Recherche der Daten "zu bewegen"?
Re: Gesundheitsfragen
Ich bin seit einem Jahr freiwillig gesetzlich versichert und spiele mit dem Gedanken in die PKV zu wechseln.
Nun habe ich aber ein grosses Problem. Vor gut 4 1/2 jahren war ich einen Artzt in Behandlung gewesen. Das waren 2 Besuche bei diesem Artzt innerhalbs eines Monats gewesen.
Soweit so gut.
Nun habe ich das Problem das (laut aussage des Versicherungsvertreters) garantiert eine Diagnose von diesem Artzt benötigt wird.
Und nun kommt´s: Die Praxis ist nicht mehr. Der Artzt nicht aufzutreiben.
Was kann ich jetzt in dieser Sache unternehmen ?
Danke
Gruß, Jörg
Re: Gesundheitsfragen
Welche Gesellschaft, welche Vorerkrankung? Du nimmst den Dir zugesandten Fragebogen und läßt ihn einfach von einem Arzt des gleichen Fachs ausfüllen. Besser aber mehrere Anfragen bei unterschiedlichen Gesellschaften. Fragen? ePost