Anwartschaft - Wohnsitzverlegung - Versicherungspflicht in D (Private Krankenversicherungen)

peter, Montag, 13.07.2009, 16:16 (vor 5613 Tagen)

Weiß vielleicht jemand mehr? Würde mich sehr über Info freuen.

Ich habe keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland u. lebe seit Jahren im außereuropäischen Ausland.
Für meine mehrmonatigen Besuchsaufenthalte und auch weil eine evtl. Rückkehr irgendwann nicht völlig ausgeschlossen ist, hatte ich meine private KV jeweils bei Abwesenheit auf Anwartschaftsversicherung umgestellt.
Nun bekomme ich die Mitteilung, daß Anwartschaft nicht mehr möglich ist, da seit 1.1.09 eine Versicherungspflicht für alle in D gemeldeten Personen besteht.
Meine Frage nun: ich könnte mich ja auch gänzlich (oder für den Abwesenheitszeitraum) abmelden. Die Kostenbelastung bei voller Prämienzahlung wäre nicht tragbar. Muß ich überhaupt in D gemeldet sein, um meine Versicherung ( aktiviert oder ruhend) weiterzuführen? Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine Ruhensversicherung?
Könnte mir auch vorstellen eine durchgehende, längerfristige Anwartschaft/Ruhe zu vereinbaren, um in ein paar Jahren abschließend zu entscheiden, ob ich meine PKV in D behalten will oder nicht.
Zur Zeit ist alles offen, und ich möchte nicht den angesparten Altersanteil u. Befreiung von Gesundheitsprüfung verlieren.

Re: Anwartschaft - Wohnsitzverlegung - Versicherungspflicht in D

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 20.07.2009, 09:23 (vor 5607 Tagen) @ peter

Den http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html Punkt (3) legen einige wenige Versicherer sehr eng aus und versuchen dann bestehende Anwartschaften komplett aufzuheben bzw. den Versicherten auf volle Beitragszahlung zu heben oder klingt wie eine Nötigung den Vertrag sogar komplett aufzuheben wegen Auslandsaufenthalt. Hier sollte man verweisen auf den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt mit Familie und Arbeit im Ausland. Aber bitte nur zeitweilig und vorrübergehend.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. Musterbedingungen meist unter §15 Punkt (3) bei Sonstige Beendigungsgründe nachzulesen sehen für Deinen Fall ausdrücklich eine mögliche Fortführung in Anwartschaft vor. Die großen meist auch global agierende Gesellschaften tun dies dann sogar ohne zeitliche Befristung. Die von Dir zitierte wird hier sicher zähneknirschend einen taggenauen Endtermin haben wollen. Folge: kommst Du eher zurück, kann die Gesellschaft Gesundheitsfragen mit allen möglichen Folgen stellen.
Tip: mehrjähriger Versicherungsschutz fürs weltweite Ausland wird auf dem PKV-Markt und mit Deckung bei kurzfristigen Rückreisen für um die 40€ mtl. angeboten. Fragen? e-mail

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