Kontrahierungszwang nur in den Basistarif? (Private Krankenversicherungen)

Sebastian @, Montag, 20.07.2009, 08:02 (vor 5606 Tagen)

Hallo, im Forum habe ich den Satz "Kontrahierungszwang gilt nur für den Basistarif" gelesen. Trifft das auch für meine Situation zu? Ich bin kürzlich Beamtin geworden, bin noch in einer GKV und möchte nun mit meinen Kindern in die PKV wechseln. Aufgrund entsprechender Vorerkrankungen bin ich bereit, die 30% Risikozuschlag voll zu akzeptieren. Ist es nun mit diesen 30 % möglich, per Kontrahierungszwang in einen Komfort-Tarif aufgenommen zu werden oder kann mich das PKV-Unternehmen auf den Basistarif verweisen? Welche PKV sollte ich auswählen? Danke für die Antwort.

Re: Kontrahierungszwang nur in den Basistarif?

Robbles @, Dienstag, 21.07.2009, 09:54 (vor 5605 Tagen) @ Sebastian

Sie haben sechs Monate Zeit um zur PKV zu wechseln.
Wenn Sie in einem Bundesland wohnen, das noch Beihilfe für das 2_bett-Zimmer gewährt, können Sie das selbstverständlich mitversichern. Ob das dann ein Komforttarif ist, weiß ich nicht.
Ich bin bei der DKV und kann dieses Unternehmen durchaus empfehlen.

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