Kontrahierungszwang nur in den Basistarif? (Private Krankenversicherungen)
Hallo, im Forum habe ich den Satz "Kontrahierungszwang gilt nur für den Basistarif" gelesen. Trifft das auch für meine Situation zu? Ich bin kürzlich Beamtin geworden, bin noch in einer GKV und möchte nun mit meinen Kindern in die PKV wechseln. Aufgrund entsprechender Vorerkrankungen bin ich bereit, die 30% Risikozuschlag voll zu akzeptieren. Ist es nun mit diesen 30 % möglich, per Kontrahierungszwang in einen Komfort-Tarif aufgenommen zu werden oder kann mich das PKV-Unternehmen auf den Basistarif verweisen? Welche PKV sollte ich auswählen? Danke für die Antwort.
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- Kontrahierungszwang nur in den Basistarif? -
Sebastian,
20.07.2009, 08:02
- Re: Kontrahierungszwang nur in den Basistarif? - Robbles, 21.07.2009, 09:54