Doppelt versichert, wie vorgehen? (Private Krankenversicherungen)

Enrico @, Dienstag, 21.07.2009, 13:52 (vor 5605 Tagen)

Hallo,

ich bin seit ca. 3 Jahren bei der Versicherung A privat krankenversichert.

Nun habe ich, ohne mich vorher richtig schlau zu machen, einen neuen PKV-Vertag bei der Versicherung B zum 01.01.2010 abgeschlossen.

Nach Rücksprache mit meinem bisherigen Vertreter von der Versicherung A bin ich zu der Entscheidung gekommen, doch bei dieser zu bleiben. (Unter Andrem hatte man es verpasst mir mitzuteilen das bei einem Wechsel die gesetzliche Altersrückstellung die bisher von mir gezahlt wurde, verloren geht.)

Leider zu spät um vom Vertrag mit der Versicherung B noch zurücktreten zu können. (14 tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Unterlagen)

Alles bitten bei Versicherung B um Rücknahme des Vertrages halfen leider nicht.

Faktisch besteht doch nun zum 01.01.2010 eine Doppelversicherung die, soweit ich das verstanden habe, nicht erlaubt ist?

Kann ich über dieses Argument noch aus dem Vertrag mit Versicherung B herauskommen oder gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit?

In Erwartung einiger hilfreicher Tipps und mit bestem Dank im Voraus verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Enrico

Re: Doppelt versichert, wie vorgehen?

Raga @, Donnerstag, 23.07.2009, 12:07 (vor 5603 Tagen) @ Enrico

Hallo Enrico,
das ist natürlich ein schlechter Start mit der neuen Krankenversicherung. Aber: es muß ja Gründe gegeben haben, die Sie überhaupt erst an einen Wechsel haben denken lassen?! Nur wegen der Altersrückstellung nun bei Versicherer A zu bleiben halte ich für nicht wirklich ausreichend...In 3 Jahren haben Sie kein soooo großes Polster dort aufgebaut.
Wollen Sie aber trotzdem bei A bleiben, gibt es eventuell eine Möglichkeit. Schreiben Sie mich doch bitte per Mail an, dann können wir Genaueres erläutern.

Re: Doppelt versichert, wie vorgehen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 23.07.2009, 14:59 (vor 5603 Tagen) @ Enrico

@Enrico, Du wendest Dich bitte schriftlich an Dein altes PKV-Unternehmen A mit der Bitte Dir bei den Freigabeverhandlungen gemäß Ziffer 68 der Wettbewerbsrichtlinien gegenüber Unternehmen B behilflich zu sein. Falls Du bei A unter 3 Jahre versichert gewesen bist, solltest Du erklären, daß Du abgeworben wurdest, man Dir ggf. Kündigungshilfe geleistet hat und Du über die Nachteile des Wechsels nicht umfangreich aufgeklärt worden bist. Bei über dreijähriger Kundschaft reicht Deine Bitte um Hilfe wie oben beschrieben aus. Beachte: Ein Freigabeantrag muß innert vier Monaten ab Eingang Deines Kündigungsschreibens beim Unternehmen A gestellt worden sein! Berichte doch bitte über den Ausgang, mach dem Vertreter mal Beine und verweis ihn auf dieses Forum. Fragen? e-mail

Re: Doppelt versichert, wie vorgehen?

Tobias @, Donnerstag, 23.07.2009, 20:11 (vor 5603 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo, ich finde beide Antworten richtig!
Sachlich die Beschreibung von Joachim, so geht es auf jeden Fall.
Ich als Versicherungsmakler denke allerdings auch, das man die Leistungskriterien des neuen Tarifs mit dem Alten nochmals vergleichen sollte. 3 Jahre Vorversicherung sind allemal kein Grund nicht über einen Wechsel nachzudenken. Natürlich verlieren Sie ein kleines Stück - wenn aber der neue Versicherer a) nicht teurer ist und/oder aber b) entschieden besser leistet, dann sollten Sie auf jeden Fall zu Versicherer B wechseln! Alles aber eine Frage der Tarife - ohne genaue Angaben kann man natürlich keine fachlich fundierte Aussage treffen. Wenn Sie nicht öffentlich die Tarife diskutieren möchten, können Sie mich aber auch anschreiben. Einen schönen Abend noch!

Re: Doppelt versichert, wie vorgehen?

Enrico @, Freitag, 24.07.2009, 09:37 (vor 5603 Tagen) @ Enrico

Hallo,

erstmal danke für die Antworten. Das mit dem Freigabeverfahren ist mir die Tage, in denen ich mich versuche schlau zu machen, auch schon über den Weg gelaufen - dieses wird jetzt in Absprache mit dem Vertreter von Versicherung A auch eingeleitet. Mal schauen was da nun rauskommt.

Nachdem ich ein "nettes" Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Versicherung B hatte, der nicht in der Lage war mit mir sachlich zu diskutieren und am Ende, als ihm die Argumente ausgingen, dazu rat - Zitat: "dann nehmen sie sich doch einen Anwalt", steht mein Entschluss fest mit aller Gewalt bei Versicherung A zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Enrico

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