Basistarif und Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum,
ich prüfe z. Zt., ob ein Wechsel von der GKV in die PKV für mich Sinn macht. Vieles habe ich verstanden, aber eine Frage bleibt:
Unterstellt ich müsste im Alter in den Basistarif wechseln - besteht dann ein Anspruch darauf, die Leistungen der Voll-PKV ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in Zusatzversicherungen umzustellen? (=> Basistarif + Ein/Zweibettzimmer + Restkostenerstattung + Zahnzusatz)
Es kann doch nur zwei Lösungen dafür geben:
Variante 1: Der Basistarif wird von der PKV angeboten, somit liegt keine GKV-Mitgliedschaft vor. Zusatzversicherungen sind deshalb nicht möglich.
Variante 2: Der Basistarif entspricht dem Leistungsniveau der GKV und ist quasi die GKV für Leute, die aus dem PKV-Lager kommen. Sie ist der GKV gleichzusetzen. Zusatzversicherungen sind daher möglich.
Welche Auffassung ist die richtige? Existieren gesetzliche Grundlagen oder Rechtssprechung?
Danke für Eure Hilfe. :)
Re: Basistarif und Zusatzversicherung
Prinzipiell greift Variante 2. Mußt aber drauf achten, daß die PKV der Wahl auch eine ordentliche Breite an Zusatzversicherungen für später bereit hält. Zweitens: hast Du z.B. kein Einbettzimmer die Jahre versichert und willst es später zu versichern, gäbe es für diesen Tarifteil wie jede sonstige Leistungsverbesserung eine erneute Gesundheitsprüfung.
Tip: beantrage mit Vertragsabschluß gleich eine Beitragssicherung fürs Alter, um später nicht in die Niederungen des Basitarifes absteigen zu müssen denn wie man sich bettet so schläft man ..
Re: Basistarif und Zusatzversicherung
Danke für die Info. :)
Ich werde eine Beitragssicherung berücksichtigen, denke aber eher an eine Rentenversicherung. Sonst muss ich nach dem Rentenbeginn weiterhin Beiträge für diesen Baustein zahlen.
Ein Einbettzimmer würde ich nicht wählen, weil ggfs. gerade keines frei ist. Lieber ein ordentliches KHT, da sind auch die Beitragsanpasungen nicht so happig (wenn sie überhaupt kommen). Habe aber verstanden, dass Du das Einbettzimmer nur als Beispiel genannt hast.
Im Moment halte ich den BM4 oder einen M-Tarif der DKV für passend, werde aber beizeiten das Gespräch mit einem Makler suchen.
Kennst Du die Rechtsgrundlage für Variante 2? Die Versicherer werden sich ansonsten wohl auf Variante 1 berufen, oder?
Re: Basistarif und Zusatzversicherung
Du bist sehr gut informiert, macht Spaß, nur in einem Punkt Widerspruch: die 2Bettzimmerkosten von 38€ im uckermärkischen Krankenhaus links der polnischen Grenze bis zum Klinikum rechts der Isar mit über 90€ über ein Krankenhaustagegeld abzusichern ist unproblematisch. Der Klops sind aber die Kosten für wahl- und belegärztliche Behandlung ..
Vor allem wegen der unbegrenzten Weltgeltung auch im Hinblick auf einen möglichen Altersruhesitz im Süden würde ich immer die gediegenen M-Tarife empfehlen. Außerdem kannst Du im Fall einer erneuten GKV-Pflichtversicherung wunderbar und fast leistungsgleich umstellen auf AM9+SM9 und einige andere Schmänckerchen wie Kurtarif und Pflegeergänzung in Kombination mit einer Kostenerstattung und bleibst immer ein Privatpatient.
Variante 2 und die Kombinierbarkeit von Basistarif und Zusatztarifen ergibt sich aus dem §12 Punkt (1a) des VAG http://bundesrecht.juris.de/vag/__12.html und ist den Antragsabteilungen durchweg bekannt. Fragen? e-mail
Re: Basistarif und Zusatzversicherung
Stell Dir vor, heute hat eine Sachbearbeiterin der R+V auf meine Frage nach der Kombination Basistarif + Zusatzversicherung noch erzählt, im VVG (!) wäre geregelt, dass die Kombination verboten wäre. Ähnliches habe ich von der Arag gehört. Entweder werden die MA schlecht geschult oder es ist System...
Ich wußte, dass das VVG nicht passt. Aber ich habe icht daran gedacht, mal im VAG nachzulesen, wo doch dort der Basistarif geregelt ist. Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung...*grummel*
Wie dem auch sei, dank Dir weiß ich nun auch das besser. Von daher kann ich das Lob nur zurück geben: Einen Großteil meiner Information habe ich aus Deinen Beiträgen bezogen. Danke für Dein Engagement! :)
Zum Thema KHT: Ich habe nicht vor, mit dem KHT die Wahlleistungen abzusichern, sondern mich auf das Zweibettzimmer (mit Wahlleistung) zu beschränken und die Differenz zum Einbettzimmer abzufangen).
Eigentlich müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, wenn ich vor Vertragsabschluß die schriftliche Bestätigung der PKV (in meinem Fall vermutlich DKV, alternativ R+V oder Arag) einhole, im Falle des Wechsels in den Basistarif die "Mehrleistungen" über Zusatzversicherungen (Ambulante Kostenerstattung, Stationär, Zahn) abzudecken? Dann würde ich doch analog der GKV-Pflichtversicherung im Basistarif de facto denselben Leistungsumfang haben wie vorher in der Vollversicherung. (Wobei genau gesagt: einen höheren Leistungsumfang, denn die GKV Besonderheiten wie Kur, Reha etc. kommen ja noch dazu.)