Re: PKV -> 4 Jahre USA -> GKV ? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 20.08.2009, 23:15 (vor 5575 Tagen) @ welker

Wenn Du belegen kannst, daß Du als Arbeitnehmer oder Angestellter im Ausland Einkommen über der Bemessunsgrenze hattest, dann greift nicht der Zwangsparagraf 5 SGB V und Du bist wie gewünscht nach dem 6er versicherungsfrei. So wie unten bei den Bayern nachzulesen wird das erforderliche Einkommen gebietsneutral angerechnet. Fragen? e-mail http://www.versicherungsdienste.com/contentserv/3.0/www.versicherungsdienste.com/index.php?StoryID=1871 und falls das nicht greift läßt sich die Pflicht auch aushebeln mit einer zum Angestelltenverhältnis parallel betriebenen Selbstständigkeit -> http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=3&Pos=1861


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