Re: Ehepaar: Angesteller mit PKV und Minijob mit GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für die Berechnung des Beitrages der GKV-versicherten Ehefrau wird die Hälfte des eigenen Einkommens sowie die Hälfte des PKV-versicherten Ehegatten herangezogen - ein Freibetrag für das vorhandene Kind wird abgesetzt. Der 400,00 € Job, also das Einkommen daraus wird bei der Ehefrau hier nicht als Einkommen gewertet weil für diesen Betrag der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbeitrag an die Bundesknappschaft entrichtet.
Gruß
Czauderna
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- Ehepaar: Angesteller mit PKV und Minijob mit GKV? -
Wolfgang,
10.03.2010, 14:42
- Re: Ehepaar: Angesteller mit PKV und Minijob mit GKV? - Czauderna, 10.03.2010, 21:28