Re: Hilfe, bin versehentlich 3 Jahre in GKV trotz Selbstständigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 28.11.2008, 10:25 (vor 5841 Tagen) @ Ilona

Hallo,
Nachzahlung aber nur dann wenn das Einkommen tatsächlich
höher war als das Angestelltengehalt. Lag das Angestelltengehalt bereits über der Bemessungsgrenze kommt es zu keiner Nachzahlung.
Gruß
Czauderna


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