Hilfe, bin versehentlich 3 Jahre in GKV trotz Selbstständigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Ilona @, Mittwoch, 26.11.2008, 19:07 (vor 5842 Tagen)

Ich war bis Ende 2005 in der GmbH meines Vaters angestellt und in der BEK versichert. Durch seinen Tod im November 2005 wurde die GmbH auf mich als Geschäftsführerin mit 50% Geschäftsanteilen übertragen.
Da dadurch sehr viel neues auf mich zukam und ich von Buchhaltung nicht sehr viel verstehe, habe ich mir einen Buchhalter hierfür gesucht, der alle Meldungen getätig hat. Die Krankenkassenbeiträge liefen weiter wie bisher als Angestellte.
Letzte Woche war eine Prüfung der Rentenversicherung in unserem Hause. Der Prüfer teilte mir sofort mit, dass ich als Selbstständige nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliege. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge sind bis jetzt fälschlicherweise wie bei einem Angestellten bezahlt worden.
Schande über mich!!! Was kommt jetzt auf mich zu?
Wird die Barmer riesige Nachzahlungen fordern können?

Wer kann zu diesem ungewöhnlichen Sachverhalt Tipps geben?
Danke im Vorraus Ilona

Re: Hilfe, bin versehentlich 3 Jahre in GKV trotz Selbstständigkeit

Tom, Mittwoch, 26.11.2008, 21:07 (vor 5842 Tagen) @ Ilona

Hallo,

mach Dir keine sorgen. In der GKV sowie der Pflegeversicherung gilt der Umstand der Fehlversicherung, d. h. es wird hier nachträglich bezüglich Deiner Krankenversicherung nichts mehr umgestellt. Aber für die Zukunft eben.

Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge wirst Du voraussichtlich zurückgezahlt bekommen.

Gruß
Tom

Re: Hilfe, bin versehentlich 3 Jahre in GKV trotz Selbstständigkeit

Ilona @, Donnerstag, 27.11.2008, 22:03 (vor 5841 Tagen) @ Tom

Danke für die schnelle, positive Antwort.
Habe heute mit der Barmer telefoniert. Allerdings sagte mir die Sachbearbeiterin , dass ich die Unterschiedsbeiträge im Rahmen der Verjährungsfrist nachzahlen müßte.

Jetzt hoffe ich, dass Deine Antwort richtig ist.

Gruß Ilona

Re: Hilfe, bin versehentlich 3 Jahre in GKV trotz Selbstständigkeit

Czauderna, Freitag, 28.11.2008, 10:25 (vor 5841 Tagen) @ Ilona

Hallo,
Nachzahlung aber nur dann wenn das Einkommen tatsächlich
höher war als das Angestelltengehalt. Lag das Angestelltengehalt bereits über der Bemessungsgrenze kommt es zu keiner Nachzahlung.
Gruß
Czauderna

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