Re: als beihilfeberechtigte Ehefrau in die GKV oder PKV mit 50 ? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 03.09.2009, 00:40 (vor 5561 Tagen) @ Jannette

Sie können auch die Öffnungsaktion in die Normaltarife nutzen, müssen aber mit bis zu 30% Risikozuschlag rechnen.
Gesund fühlen reicht nicht, man muss es auch sein. Wenn Sie z.B. häufig Migräne haben, dann sind Sie z.B. nicht mehr gesund!

Grundsätzlich kann man Ihnen nur zur beihilfekonformen PKV raten, wenn:

1. Ihre Ehe halten wird bzw. Sie nach einer Scheidung sofort wieder einen Beamten oder einen GKV-Versicherten heiraten. Ist jetzt kein Witz, denn Sie kommen nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr in die GKV außer durch Heirat. Bitte hier die sehr geringen Zuverdienstgrenzen für die GKV-Familienversicherung bedenken.

2. Sie im Alter nicht durch Rente, Kapitaleinkünfte usw. die dann gültige Einkommensgrenze für die Beihilfe reißen werden. Die für den Beihilfeträger Ihres Mannes jetzt gültige Jahresgrenze teilt Ihnen die Beihilfestelle mit.

Ansonsten lassen Sie es bitte bleiben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum