Beihilfe - Basis- Normal - ??? (Private Krankenversicherungen)

Gast, Donnerstag, 03.09.2009, 09:46 (vor 5561 Tagen)


Hallo,

ich stelle meine Frage noch mal ein. Sie bliebe unten unbeantwortet.

ich bin zu 70% beihilfeberechtigt. In Niedersachsen, einem armen Land, bedeutet das: Leistungen auf GKV-Niveau. Chefarzt und 2-Bett-Zimmer gibt es hier schon lange nicht mehr. Man orientiert sich mehr und mehr am Leistungskatalog der GKV.

Die restlichen 30% gehen über die Barmenia, Öffnungsaktion, kein Ergänzungstarif, kein Chefarzt und 2-Bett-Zimmer, dafür aber 30% Risikozuschlag.

Jetzt frage ich mich, ob ich mit dem beihilfekonformen Basistarif der PKV nicht viel besser fahre. Ich sehe momentan nicht so ganz den Vorteil darin, dass ich zu 30% in einem Normaltarif bin. Wäre nicht ein beihilfekonformer Basistarif passender? Der zahlt auch nur das, was meine Beihilfe zahlt. Ich muss keinen Risikozuschlag löhnen. Ich würde ca. 50 Euro im Monat sparen.

Bin ich vielleicht einer der ganz wenigen Fälle, die vom neuen Basistarif profitieren? Helfen Sie mir bitte mal mit ein paar Ideen dazu.

Danke!

Re: Beihilfe - Basis- Normal - ???

Thomas, Donnerstag, 03.09.2009, 18:36 (vor 5561 Tagen) @ Gast

Sie erhalten im Basistarif nicht die Steigerungssätze wie in der Beihilfe oder im Normaltarif, d.h. ambulant wird 1/4 weniger bezahlt, u.U. sogar 40% (z.B. beim 3,5-fachen Satz).
Dies wird Sie dann auch ambulant mit Kassenpatienten fast gleichsetzen.
Deshalb ist ein Wechsel in den Basistarif zur Zeit wenig ratsam, wenn Sie z.B. in Zukunft noch die ambulante Chefarztbehandlung in Krankenhäusern nutzen wollen.
Wenn dies für Sie sowieso nicht in Frage kommt und Sie vielmehr die sozialen Leistungen der GKV (Haushaltshilfe bei kranken Müttern usw.) oder eher Reha- und Kurleistungen für Sie wichtiger sind, dann ist vielleicht sogar der Basistarif interessant.

Auf jeden Fall sollten Sie nicht nur auf den Beitrag schauen - es sind schlichtweg Sache anders bzw. andere Sachen versichert. Auch verweigert manche Beihilfeordnung nach dem Eintritt in den Basistarif noch die Erstattung der höheren Steigerungssätze, d.h. spätestens beim Zahnarzt werden Sie dann noch kräftiger aufzahlen als bisher.

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