Re: PKV trotz Arbeitslosigkeit - Vorteil 5 J. o. gesetzliche Unterbrechung bei PKV? (Private Krankenversicherungen)
Zu 1: So pauschal stimmt das nicht.
Wenn das tatsächlich erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt in den 10 Monaten 2009 die JAEG 2009 übersteigt und das regelmäßige Gehalt aus einer neuen in 2010 aufgenommenen Beschäftigung die JAEG 2010 übersteigt, besteht nur für die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges Versicherungspflicht in der GKV.
Negativ formuliert:
Wird die JAEG 2009 oder bei vorausschauender Betrachtung die JAEG 2010 nicht überschritten, entsteht bei Aufnahme der neuen Beschäftigung grundsätzlich wieder Versicherungspflicht.
- Ausnahmen:
Hauptberufliche Selbständigkeit (d.h. die wirtschaftliche Bedeutung der selbständigen Tätigkeit überwiegt oder es wird mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig (über 400 EUR) beschäftigt.
oder
- Alter bei Beschäftigungsaufnahme mindestens 55 Jahre und in den letzten 5 Jahren nicht GKV-versichert. Hier käme ggf. tatsächlich die 5-Jahresfrist zum tragen (zu Punkt 2).
oder
in diesem Fall käme auch die begrenzte Besitzstandswahrung nach § 6 Abs. 9 SGB V in Betracht:
"(9) Arbeiter und Angestellte, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen und die am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder die vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, bleiben versicherungsfrei, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen. Satz 1 gilt auch für Arbeiter und Angestellte, die am 2. Februar 2007 nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2 oder 3 von der Versicherungspflicht befreit waren. Arbeiter und Angestellte, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, und nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen, gelten bis zum 31. März 2007 als freiwillige Mitglieder."
Ergänzend aus dem GKV-Rundschreiben (s.u.):
"Die durch die Besitzstandsregelung vermittelte Versicherungsfreiheit endet, wenn ein Tatbestand
der Versicherungspflicht erfüllt wird. Ihre Wirkung bleibt jedoch unberührt, wenn sich eine neue Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Beschäftigung
anschließt oder der Zeitraum zwischen zwei Beschäftigungen durch einen Befreiungstatbestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V überbrückt wird". § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V deckt gerade den Fall der Befreiung bei Arbeitslosigkeit ab - die bekanntlich aber eine mindestens 5-jährige PKV-Mitgliedschaft voraussetzt.
Siehe auch das folgende GKV-Rundschreiben mit vielen Beispielen:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2007/GR_JAE_08032007_Endfassung.pdf
gesamter Thread:
- PKV trotz Arbeitslosigkeit - Vorteil 5 J. o. gesetzliche Unterbrechung bei PKV? -
CoS,
05.09.2009, 14:35
- Re: PKV trotz Arbeitslosigkeit - Vorteil 5 J. o. gesetzliche Unterbrechung bei PKV? - Bodi, 05.09.2009, 21:27