Re: (Private Krankenversicherungen)
Beim Zoll gibt es den grünen Ausgang ohne Erklärungen und parallel einen roten um Dinge anzumelden. Wer rot benutzt zahlt da nur die Gebühren - keine Strafe. Was lehrt das für die PKV .. besser ists allemal nachzumelden und dann auch gleich den vorauseilenden Gehorsam mit aktuellen Attesten fachlich zu untermauern.
Eine zweimonatige Frist ist nirgendwo geregelt, aber je eher, desto besser. Hau dem Vertreter mal eins zwischend die Hörner, hätte er alles vorher regeln können!!!
Also, der Dermatologe wird eine fünfzeilige Darstellung ebenso geben können wie der HNO-Arzt, daß es eine "akute nicht rezidive Geschichte gewesen war" wenn es so war .. ? Aber das besprichst Du besser mit Deinem Arzt des Vertrauens. Auf jeden Fall bist Du dann auf der sicheren Seite, denn die vorsätzliche Falschangabe oder das Verschweigen von bekannten Vorerkrankungen ist erst nach 10 Jahren folgenlos betreff möglicher Risikozuschläge, bei dicken Hunden einer Vertragsanfechtung bzw. des Rücktritts gemäß http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__21.html Solange kann eine hartleibige PKV rückwirkend prüfen. Kann - je nach Ausmaß bei verschwiegenem HIV oder Diabetes mellitus sicherlich nachvollziehbar, weil äußerst kostenintensiv. Ich gehe erfahrungsgemäß davon aus, daß eine nicht chronische Hauterkrankung und die akute Laryngitis ohne Zuschläge betrachtet werden. Wann ist die Ecke abgebrochen .. Fragen? ePost
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Sandra,
09.09.2009, 17:03
- Re: - Joachim Röhl, 09.09.2009, 17:46
- Re: - V., 09.09.2009, 21:59