"Erkrankungen" nachmelden? (Private Krankenversicherungen)

Sandra, Mittwoch, 09.09.2009, 17:03 (vor 5555 Tagen)

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit schonmal einige Beiträge geschrieben. Ich bin über die Beamtenöffnungsklausel in die PKV gekommen mit 30 % Aufschlag aber immer noch besser als GKV allein bezahlt (vorher, 600 Euro).

Bei Vertragsabschluss wurde auch (sozusagen proforma, da sie mich ja nehmen mussten) eine Gesundheitsabfrage gemacht. Habe alle großen Dinge erwähnt (z. B. Psychotherapie, Polypen-OP, Bänderriss). Der Berater meinte, ich könne noch 2 Monate lang "nachmelden".

Mir sind mittlerweile noch 3 Dinge eingefallen: Hautarzt (wg. so einer Art Akne auf dem Rücken, aber nicht schlimm), Zahnarzt (Stück vom Zahn abgebrochen wg. Stein im Brötchen), Kehlkopfentzündung als Symptom meiner letzten Erkältung.

Sollte ich das nachträglich noch angeben? Oder ist das lächerlich? Ich meine, sagen wir mal, ich habe in 3 Jahren Probleme mit der Stimme (muss viel reden) und dann kommt das raus..., Was meint ihr? Habe noch bis zum 17.09. Zeit.

Ich meine, passieren kann ja nichts mehr wg. Öffnungsklausel und Abschluss-"Zwang".

Danke!
Sandra

Re:

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 09.09.2009, 17:46 (vor 5555 Tagen) @ Sandra

Beim Zoll gibt es den grünen Ausgang ohne Erklärungen und parallel einen roten um Dinge anzumelden. Wer rot benutzt zahlt da nur die Gebühren - keine Strafe. Was lehrt das für die PKV .. besser ists allemal nachzumelden und dann auch gleich den vorauseilenden Gehorsam mit aktuellen Attesten fachlich zu untermauern.
Eine zweimonatige Frist ist nirgendwo geregelt, aber je eher, desto besser. Hau dem Vertreter mal eins zwischend die Hörner, hätte er alles vorher regeln können!!!
Also, der Dermatologe wird eine fünfzeilige Darstellung ebenso geben können wie der HNO-Arzt, daß es eine "akute nicht rezidive Geschichte gewesen war" wenn es so war .. ? Aber das besprichst Du besser mit Deinem Arzt des Vertrauens. Auf jeden Fall bist Du dann auf der sicheren Seite, denn die vorsätzliche Falschangabe oder das Verschweigen von bekannten Vorerkrankungen ist erst nach 10 Jahren folgenlos betreff möglicher Risikozuschläge, bei dicken Hunden einer Vertragsanfechtung bzw. des Rücktritts gemäß http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__21.html Solange kann eine hartleibige PKV rückwirkend prüfen. Kann - je nach Ausmaß bei verschwiegenem HIV oder Diabetes mellitus sicherlich nachvollziehbar, weil äußerst kostenintensiv. Ich gehe erfahrungsgemäß davon aus, daß eine nicht chronische Hauterkrankung und die akute Laryngitis ohne Zuschläge betrachtet werden. Wann ist die Ecke abgebrochen .. Fragen? ePost

Re:

V., Mittwoch, 09.09.2009, 21:59 (vor 5555 Tagen) @ Sandra

Hallo,
ich möchte auch über die Beamtenöffnungsklausel in eine PKV. Bin aber im Moment mit der Entscheidung welche PKV ein wenig überfordert. Darf ich fragen für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben? Und welche Tarife Ihnen angeboten wurden. Was war ausschlaggebend für die Entscheidung für diesen und keinen anderen Versicherungsanbieter?
Ah noch so eine Frage. Bei mir wird über die Beihilfe als Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer angeboten, das würde mich aber pro Monat ca 40 -50 € (Anteil Land und Versicherung) mehr kosten. Braucht man das wirklich?
Vielen Dank
V.

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