Re: Studentenversicherung (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Donnerstag, 10.09.2009, 16:46 (vor 5554 Tagen) @ Joachim Röhl

da liegt der Herr Röhl mal wieder knapp daneben...

zu Ripper928: ja es ist erlaubt (auch wenn"s nicht unbedingt die feine Art ist - normalerweise informiert man die Versicherten und bucht dann ab). und ja, du kannst unter Untänden was unternehmen.
Grundsätzlich ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Geburtstag oder 14. Fachsemester möglich. Das kann aber verlängert werden, wenn du z. B. dein Abi auf dem 2. Bildunsweg gemacht hast, in studentischen Gremien mitgearbeitet hast, Angehörige gepflegt hast oder Kinder großgezogen has´t. Es gibt auch noch mehr Möglichkeiten - sprich einfach mal deine Kasse drauf an.

Gruß GKVler


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