Studentenversicherung (Private Krankenversicherungen)

Ripper928 @, Donnerstag, 10.09.2009, 11:59 (vor 5554 Tagen)

Hallo
habe folgende Frage.
bin mit 28 Jahren noch angefangen zu studieren.Deshalb musste ich mich auch selbst über eine Studentenversicherung versichern.Jetzt bin ich 31 Jahre alt und so gut wie fertig mit meinen Studium.
Jetzt habe ich von meiner Krankenversicherung einen Brief bekommen, das ich ab den 30 Lebensjahr nicht mehr über die günstige Studentenversicherung versichert werden kann.
Das heißt, das ich anstatt 60 Euro im Monat 150 Euro bezahlen muss und das rückwirkend.Die Hkk hat also knapp über 800 euro von meinen Konto abgebucht.
Was ich jetzt nicht verstehen kann warum ich nicht kurz vor meinen 30 Lebensjahr darüber informiert worden bin anstatt mir jetzt so viel Geld auf einmal abzubuchen.
Ist so was erlaubt, oder kann man dagegen etwas unternehmen?

Viele Dank für eure Antworten

Re: Studentenversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 10.09.2009, 13:18 (vor 5554 Tagen) @ Ripper928

Keine Chance - ist im SGB so geregelt. Wenn Du 31 Jahre alt bist und unter einer Postleitzahl der fünf mitteldeutschen Ländern wohnhaft bist, zahlst Du allerdings in der PKV 102,02€ bei der signal. Im Westen Deutschlands kostets 99,69€ bei der r&v. Bitte beachte, daß die Kündigungsfrist in der GKV nach 18monatiger Mindestlaufzeit meist 2 Monate beträgt und Du nach Studienende in die Gesetzliche zurück kommst, wenn Du als Angestellter beschäftigt bist.
Als Selbständiger nicht? Na da will die GKV ab 307€ aufwärts haben und selbst die teuerste PKV bundesweit liegt ca. 80€ drunter. Fragen? ePost

Re: Studentenversicherung

GKVler, Donnerstag, 10.09.2009, 16:46 (vor 5554 Tagen) @ Joachim Röhl

da liegt der Herr Röhl mal wieder knapp daneben...

zu Ripper928: ja es ist erlaubt (auch wenn"s nicht unbedingt die feine Art ist - normalerweise informiert man die Versicherten und bucht dann ab). und ja, du kannst unter Untänden was unternehmen.
Grundsätzlich ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Geburtstag oder 14. Fachsemester möglich. Das kann aber verlängert werden, wenn du z. B. dein Abi auf dem 2. Bildunsweg gemacht hast, in studentischen Gremien mitgearbeitet hast, Angehörige gepflegt hast oder Kinder großgezogen has´t. Es gibt auch noch mehr Möglichkeiten - sprich einfach mal deine Kasse drauf an.

Gruß GKVler

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