Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe? (Private Krankenversicherungen)

Kasimir, Mittwoch, 16.09.2009, 09:27 (vor 5548 Tagen)

Hallo,

folgende Situation:
Meine Mutter ist seit ca. 3,5 Jahren freiwillig in der GKV versichert, da sie wegen Pflegeurlaubs beurlaubt ist. Davor war sie ununterbrochen (ca. 35 Jahre) in der GKV pflichtversichert.

Mein Vater war Beamter und ist nun verstorben. Meine Mutter bezieht also nun Witwenpension.

Meine Mutter ist nun weiterhin freiwillig gesetzlich versichert, zahlt aber gemessen an der Witwenpension (knapp 2000,- €) einen mE ziemlich hohen Beitrag (über 300,- €). Zudem würde der Beitrag steigen durch Einkünfte aus Vermietung, die evtl. demnächst anfallen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Mutter nun über die Öffnung in die PKV wechselt, da sie ja nun einen Beihilfeanspruch (NRW) von 70% hat? Der Pflegeurlaub fällt nun weg, d.h. das alte Arbeitsverhältnis könnte man theoretisch wieder aufleben lassen, evtl auch nur für einen Monat, falls das etwas hilft. Längerfristig will sie allerdings nicht in ihrem alten Arbeitsverhältnis arbeiten. Bis zu ihrer eigenen Rente dauert es noch ca. 5-6 Jahre.

Freue mich über jegliche Hilfe und Beiträge und bedanke mich schon jetzt herzlich.

Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe?

Czauderna, Mittwoch, 16.09.2009, 12:32 (vor 5548 Tagen) @ Kasimir

Hallo,
solange sie freiwillig in der GKV versichert ist kann Sie jederzeit in die PKV unter Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.
Die Bindungsfrist ha sie erfüllt und einen Wahltarif (3 Jahre Bindungsfrist) schliesse ich mal aus.
Sollte allerdings das Beschäftigujngsverhältnid wieder aufleben, träte sofort wieder Krankenversicherungspflicht ein und der Wechsel zurück in die GKV muesste erfolgen bzw. ein Wechsel in die PKV wäre nicht möglich.
Gruß
Czauderna

Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe?

Kasimir, Mittwoch, 16.09.2009, 14:09 (vor 5548 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Einschätzung. Ich habe wohl nicht ganz klar gesagt, dass es darum geht, dass die Vorteile der Öffnung in Anspruch genommen werden können.

In ihrem Alter (Ende 50) und mit ihren Risikofaktoren wird eine PKV sie wohl ablehnen bzw. nur zu untragbaren Konditionen einstufen.

Eine PKV würde Einkünfte aus Vermietung doch nicht bei der Beitragsbemessung berücksichtigen, oder?

Re: Öffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Witwe?

PKV-Angestellter @, Freitag, 18.09.2009, 06:09 (vor 5546 Tagen) @ Kasimir

Hallo,

es besteht innerhalb von 6 Monaten nach erstmaligen Anspruch auf Beihilfe die Beamtenöffnungsaktion der PKV zu nutzen. Einige private Krankenversicherer bieten dies an, es wird bei Vorerkrankungen ein Zuschlag von bis zu 30 % erhoben. Die Beiträge richten sich nicht nach den Einkünften, sondern nach dem Beihilfebemessungssatz, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter: In dem aktuellen Fall ist aber zu beachten, dass ein jetzt kurzfristiges Arbeitsverhältnis ggf.den Zugang im Rahmen der Beamtenöffnung versperrt. Die Entscheidung ist also auf jeden Fall jetzt kurzfristig zu treffen. Die Beitragshöhe wird wahrscheinlich auch bei ca. 350 € liegen, sollte man individuell berechnen lassen. Achtung: Ein Antrag bei einem Unternehmen ist schon verbindlich für die spätere Wahl des Versicherers. Ein Versicherer kann nämlich einen Antrag ablehnen, wenn bereits vorher bei einem anderen Unternehmen ein Antrag gestellt wurde. Also am besten vorher gut überlegen, bei welchem Unternehmen ein Antrag gestellt wird.

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