Nochmal: Beihilfe + Basistarif (Private Krankenversicherungen)
Uli, Donnerstag, 17.09.2009, 21:30 (vor 5547 Tagen)
Woran liegt es, dass sich hier niemand zu dem von mir angesprochenen Thema äußert? Liegt das an dem ungeliebten Stichwort "Basistarif"??? Oder bin ich im falschen Forum?
Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif
Thomas, Freitag, 18.09.2009, 09:21 (vor 5546 Tagen) @ Uli
Zum Basistarif in Kombination mit der Beihilfe habe ich mich schon einmal untern geäußert:
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=3&Pos=2060.5
Warum sollte alles doppelt gepostet werden?
Zu Ihrer Situation:
Gerade bei Ihrer Kombination ist vieles zu überlegen, v.a. was die Beiträge angeht, ob die Beihilfe immer trägt oder nicht eine Verweisung später auf die Krankenversicherung der Rentner erfolgt - je nach Bundesland ist schon alles vorher Unerdenkliche passiert.
Das sind alles beihilferechtliche Fragen - und Hessen hat eines der unüblichsten Beihilferechte bundesweit. D.h. Sie müssen sich erst einmal über diesen Punkt im Klaren sein und sich das alles schriftlich geben lassen.
Zusatzversicherung:
Wenn Sie Angst vor einer Gesundheitsprüfung bei einer Vollversicherung haben, dann müssen Sie das erst recht bei einer Zusatzversicherung haben - mal ausgenommen unsinnige Ansparverträge für Brillen und ganz niedrigen Zahnersatz. Also irrelevant für Ihre Entscheidung.
Außerdem:
Warten Sie bitte noch 14 Tage (Bundestagswahl), wer weiß, ob es danach noch sinnvoll ist, in die PKV zu gehen.
Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif
Uli, Montag, 21.09.2009, 15:34 (vor 5543 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Zur Verdeutlichung sollte ich vielleicht noch anmerken, dass ich aufgrund meiner persönlichen Situation als Rentnerin in der GKV wahrscheinlich beim Höchstbeitrag landen werde z.B. wegen der angesprochenen Verbeitragung verschiedener Betriebsrenten und Einkünften aus Vermietung. Gerade im Alter möchte ich aber nicht nur teuer, sondern möglichst gut versichert sein, deshalb meine Überlegung mit der PKV.
Ich habe übrigens keine "Angst" vor einer Gesundheitsprüfung, sondern befürchte lediglich, aufgrund meines dann ja naturgemäß fortgeschrittenen Alters Schwierigkeiten, sprich saftige Aufschläge zu bekommen, während der Basistarif "gedeckelt" ist.
Eine Befreiung aus der Versicherungspflicht beim Übergang in die Rente ist nach SGB V möglich, aber auch unwiderruflich, eine Verweisung auf die Versicherung der Rentner kann, wenn ich es recht verstehe, dann nicht mehr erfolgen. Oder sehe ich das falsch?
Umso wichtiger ist es mir deshalb zu wissen, wie ich die Beihilfe (die ja deutlich mehr leistet als die GKV) mit einer PKV sinnvoll und möglichst lückenlos ergänzen kann. Der Basistarif ist neben der Vollversicherung ja nur eine Möglichkeit. Die Frage ist, wie die Leistungen jeweils tatsächlich aussehen.
Zumindest weiß ich jetzt, dass Zusatzversicherungen wohl keine Lösung sind (was ich mir schon gedacht habe).
Letzte Frage: Wer kann mir dazu mal eine fundierte Beratung geben (außer der Beihilfestelle)?
Freundliche Grüße
Uli
Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif
Thomas, Montag, 21.09.2009, 16:50 (vor 5543 Tagen) @ Uli
Sie haben schon geschrieben, dass Sie hessische Beihilfe erhalten. Je nach Land - und in Hessen kenne ich mich da wirklich nicht aus, da das NICHT analog zur Bundesbeihilfe geregelt ist - kann die Beihilfeberechtigung bei Ihrer Einkommenssituation und der Möglichkeit der KdR, auch wenn Sie sich davon befreien lassen, entfallen. D.h. die Beihilfe ist je nach Land oft so konstruiert, dass sie nur obendrauf gezahlt wird, d.h. nur ergänzend, wenn alles andere genutzt wird, um möglichst keine Beihilfe nutzen zu müssen.
Wie gesagt, dies ist aber eine Landesregelung und dies kann Ihnen nur die Beihilfestelle, das zuständige hessische Innenministerium oder ein auf Beihilferecht spezialisierte Rechtsanwalt genau beantworten, wenn alle Unterlagen, die uns im Internet nichts angehen, gesichtet worden sind. Eine Ferndiagnose nehme ich hier absichtlich in Ihrer recht komplizierten Situation nicht vor.
Wenn Sie jedoch sicher den Höchstbeitrag in der GKV als Rentnerin zahlen, dann ist der Basistarif vielleicht wirklich interessant für Sie. Der Vorteil des Basistarifs macht sich nur ambulant bemerkbar, im Krankenhaus ist alles auf GKV-Niveau. Durch die 85% stationäre Beihilfe (Ihre Angabe) ist dann durch die Wahlleistungsbeihilfe eine Chefarztbehandlung u.U. aus der eigenen Tasche bezahlbar.
Der Basistarif zahlt ambulant genau dasselbe wie die GKV (lt. gesetz auf Ersatzkassenniveau), nur eben nicht budgetiert und pauschaliert. D.h. es wird alles einzeln abgerechnet. Gingen Sie als Ersatzkassenversicherte einmal im Quartal zum Arzt, würde er mit Ihnen mehr verdienen als mit dem Basistarifversicherten, sofern Sie nicht stundenlang durch den Maschinenpark einer Praxis geschleift werden. Gehen Sie aber dreimal im Quartal zum Arzt, wird sich dies trotz der gedeckelten Steigerungssätze des Basistarifs umkehren, d.h. der Arzt wird mehr erhalten, da jede Einzelleistung abgerechnet werden kann. Auch gibt es leider Ärzte, die PKV-Versicherten unsinnige Untersuchungen durchführen, die diese Einzelpostenabrechnung hochtreiben.
Dies muss aber weder die PKV, noch die Beihilfe mitmachen, ebenso werden oft Naturheilkunde und fast alle IGEL-Leistungen nicht erstattet. Nur erfahren Sie dies nicht schon direkt beim Arzt, sondern erst Wochen später bei der Abrechnung.
Insofern sind die Hart-aber-fair-Sendungen, in denen Ärzte immer sagen: "Ja, bei Privatversicherten können wir das machen, bei gesetzlich Versicherten nicht." Volksverdummung.
Diese Ärzte sollten lieber sagen: "Ja, bei Selbstzahlern können wir das machen, bei gesetzlich Versicherten nicht. Ob diese Selbstzahler dies von ihrer PKV oder Beihilfe erstattet bekommen, hängt vom Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ab und interessiert uns überhaupt nicht, da wir im Notfall einfach den Gerichtsvollzieher vorbeischicken."
Sie dürfen also in der Kombination von Beihilfe und Basistarif mit einem schnelleren Service rechnen und es wird wohl auch keine Verschiebung oder Behandlungsstreckung in das nächste Quartal geben, um mehrfach abrechnen zu können, da das dann in der PKV schon am nächsten Tag geht. Wunder dürfen Sie aber nicht erwarten, v.a. von der Beihilfe. Die Beihilfe kennt je nach Land Selbstbeteiligungen, die weit über das Maß hinausgehen, die sich ein GKV-Versicherter vorstellen kann. Dass dies in Hessen als einem reichen Land nicht so schlimm wie z.B. in Berlin ist, steht auf einem anderen Blatt.
Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif
Ui, Dienstag, 22.09.2009, 17:02 (vor 5542 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde wahrscheinlich nicht darum herumkommen, mich von einem Beihilfeprofi beraten zu lassen.
Folgendes noch kurz zu Ihrer Info:
1. Die hessische Beihilfestelle interessiert sich nicht für die Erstattung der privaten Versicherung. Man reicht seine Rechnungen gleichzeitig hier wie dort ein und bekommt seinen persönlichen Bemessungssatz erstattet. Ob das immer so bleibt, weiß man natürlich nicht.
2. Was die Zuzahlungen angeht, ist man am dümmsten dran, wenn man GKV-versichert ist und zusätzlich Beihilfeleistungen in Anspruch nimmt. Dann zahlt man nämlich bei beiden Stellen zu, und das ist höchstrichterlich so bestätigt worden!
Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße,
Uli
Re: Nochmal: Beihilfe + Basistarif
Thomas, Mittwoch, 23.09.2009, 15:50 (vor 5541 Tagen) @ Ui
zu 1:
Ja, ja, die hessische Überbeihilfe, die gibt es wirklich nur noch dort, und es ist mir ein Rätsel warum. Ist überall sonst in der Republik seit den 80ern abgeschafft. Allerdings ist die nach dem neuen VVG nach Bundesrecht illegal, soviel dazu.
zu 2:
Da haben Sie recht und das ist ja die Sauerei z.B im GKV-Kostenerstattungsverfahren. Je nach Beihilferecht darf man dann zweimal Praxisgebühr zahlen. Das Ganze soll dadurch sicher unattraktiv gemacht werden!