Re: Krankenversicherung bei Sperrung des ALG (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Freitag, 18.09.2009, 12:26 (vor 5546 Tagen) @ Gast

Hallo,
es gibt in solchen Fällen die sog. "Sperrzeit-KV", d h. ohne das Leistungens eitens des Arbeitsamtes gezahlt werden übernimmt das Arbeitsamt dennoch die Krankenversicherungsbeiträge für den Betreffenden - ich meine mich erinnern zu können, dass dies ab dem 29. Tag der Arbeitslosigkeit(Meldung) der Fall ist.
Zur Sicherheit empfehle ich mit dem Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen.
Dies würde dann bedeuten dass ab diesem Tag eine Mitgliedschaft bei einer frei wählbaren GKV-Kasse hergestellt wird.
Was die Wiederherstellung der PKV-Mitgliedschaft betrifft kommt es darauf an wie der Statusd nach Ende des ALG-Bezuges ist.#
Als Arbeitnehmer dürfte zumindest für die ersten drei Jahre ein Wechsel in die PKV nicht möglich sein.
Gruß
Czauderna


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