Krankenversicherung bei Sperrung des ALG (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
folgende Situation: Die letzten 6 Jahre war ich duchgehend in einer privaten Krankenversicherung versichert. Durch Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung habe ich demnächst nun eine 3-monatige Sperre des ALG.
D.h. nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses als Angesteller muß ich 3 Monate warten, bis ich Anspruch auf ALG habe.
Wie verhält es ich in diesem Fall mit der KV? Ist dieser Fall genauso zu betrachten wie bei Bezug des ALG? Kann man die Beiträge der privaten KV einfach privat weiterbezahlen oder muß man sich gesetzlich versichern? Bei gesetzlicher Versicherung:Kann man durch Zahlung von Beiträgen (habe gelesen, daß dies bis zu 40% sein kann) die Anwartschaft auf Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung aufrechterhalten? Geschieht dies dann ohne Neuprüfung der Gesundheit (bei mir ist während meiner Mitgliedschaft in der PKV ein nicht operabler Knorpelschaden hinzugekommen)?
Sorry für die vielen Fragen. Vorab vielen Dank für Eure Antworten.