Krankenversicherung bei Sperrung des ALG (Private Krankenversicherungen)

Gast, Freitag, 18.09.2009, 11:54 (vor 5546 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

folgende Situation: Die letzten 6 Jahre war ich duchgehend in einer privaten Krankenversicherung versichert. Durch Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung habe ich demnächst nun eine 3-monatige Sperre des ALG.
D.h. nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses als Angesteller muß ich 3 Monate warten, bis ich Anspruch auf ALG habe.
Wie verhält es ich in diesem Fall mit der KV? Ist dieser Fall genauso zu betrachten wie bei Bezug des ALG? Kann man die Beiträge der privaten KV einfach privat weiterbezahlen oder muß man sich gesetzlich versichern? Bei gesetzlicher Versicherung:Kann man durch Zahlung von Beiträgen (habe gelesen, daß dies bis zu 40% sein kann) die Anwartschaft auf Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung aufrechterhalten? Geschieht dies dann ohne Neuprüfung der Gesundheit (bei mir ist während meiner Mitgliedschaft in der PKV ein nicht operabler Knorpelschaden hinzugekommen)?

Sorry für die vielen Fragen. Vorab vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Krankenversicherung bei Sperrung des ALG

Czauderna, Freitag, 18.09.2009, 12:26 (vor 5546 Tagen) @ Gast

Hallo,
es gibt in solchen Fällen die sog. "Sperrzeit-KV", d h. ohne das Leistungens eitens des Arbeitsamtes gezahlt werden übernimmt das Arbeitsamt dennoch die Krankenversicherungsbeiträge für den Betreffenden - ich meine mich erinnern zu können, dass dies ab dem 29. Tag der Arbeitslosigkeit(Meldung) der Fall ist.
Zur Sicherheit empfehle ich mit dem Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen.
Dies würde dann bedeuten dass ab diesem Tag eine Mitgliedschaft bei einer frei wählbaren GKV-Kasse hergestellt wird.
Was die Wiederherstellung der PKV-Mitgliedschaft betrifft kommt es darauf an wie der Statusd nach Ende des ALG-Bezuges ist.#
Als Arbeitnehmer dürfte zumindest für die ersten drei Jahre ein Wechsel in die PKV nicht möglich sein.
Gruß
Czauderna

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