Bis zu einem 400 Euro-Job bleiben Sie beihilfeberechtigt, ebenso wenn Sie selbständig arbeiten bis zu der bei dem Beihilfeträger gültigen Einkommensgrenze.
Wenn Sie mehr als 400 Euro verdienen, sind Sie pflichtversichert in der GKV und verlieren je nach Beihilfeträger auch bei Unterschreitung der Einkommensgrenze die Beihilfeberehcitgung, da Sie an die GKV verwiesen werden. Dies müsste man bei der zuständigen Beihilfestelle klären, wie die entsprechende Länderregelung ist.
Sollten Sie weiterhin Beihilfe erhalten, könnten Sie Kostenerstattung machen und wären bei Kassenärzten Privatpatientin. Die GKV zahlt ihren Teil auf die Privatrechnung, die Beihilfe dann den Rest. Medikamente werden aber meist von der Beihilfe nach dieser Regelung nicht erstattet. Die Kostenerstattungsbeihilfe gibt es aber nicht mehr in allen Ländern, auch hier hilft nur eine Beratung in der Beihilfestellte.
Allerdings könnten Sie auch durch einen Gang zur TechnikerKasse und Wählen des Zusatztarifs PraxisPrivat Kostenerstatterin werden und dies ohne Gesundheitsprüfung. Der Spaß kostet ca. 40-60 Euro im Monat extra und macht Sie ambulant zur Privatpatientin bei Kassenärzten und Kliniken mit Kassenzulassungen (leider bis auf die Medikamente, heir gibt es weiterhin Kassenrezepte) bei 10% SB, gedeckelt auf 400 Euro im Jahr. Allerdings sind nur Kassenleistungen erstattungsfähig, aber die sind ja bei der TK bekanntlich sehr gut und damit auf Beihilfeniveau.
Ebenso bieten einige PKVen derartige Tarife an. Wenn Sie nicht über die Öffnungsaktion in die PKV gekommen sind, dann können Sie trotz chronischer Erkrankung bei Iher PKV in einen solchen Tarif wechseln, da eine Risikoprüfung entfällt. Ich kann Ihnen aber gleich sagen, dass die typischen Beamtenkassen solche Tarife nicht anbieten (so die Debeka) oder hierbei ungedeckelt SBs (so die HUK) haben.