Frage wg. kleiner Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Clemens Gerteiser @, Dienstag, 22.09.2009, 22:13 (vor 5542 Tagen)

Hallo,
nach vielen Stunden Suche im Netz bekomme ich vielleicht hier Hilfe. Meine Frau und ich (beide ca. 35 Jahre, beide seit Geburt in der PKV) ziehen beruflich für ca. 3 Jahre in die Niederlande um. Da wir dort pflichtversichert sind, möchten wir unsere hiesige PKV in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln.
Die Frage ist jetzt, ob bei der kleinen Anwartschaft denn wenigstens die in unseren Jahren bisher angesparten Rückstellungen erhalten bleiben (und lediglich keine neuen Anwartschaften gebildet werden), oder ob alle Rückstellungen verfallen. Wenn letzteres der Fall wäre, müsste sich doch der Beitrag massiv erhöhen (so etwa um den Unterschied eines 0-jährigen Eintrittsalters ggü einem 38 jährigen Eintrittsalter)
Danke für Eure Hilfe
Clemens

Kleine Anwartschaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 23.09.2009, 08:35 (vor 5541 Tagen) @ Clemens Gerteiser

Bei der kleinen Anwartschaft werden wie bei der großen alle vorhandenen Rückstellungen und Rechte des Versicherten am Vertrag erhalten. Sinn ist vor allem, daß beim späteren Wiederaufleben des Vertrages keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen werden muss. Bei der empfehlenswerten großen Anwartschaft werden zusätzliche neue Alterungsrückstellungen gebildet. Anwartschaften kosten zwischen 1€ bei der debeka und runden 40% bei der axa, im Schnitt um die 20% des laufenden Beitrages. Fragen? ePost

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