freiwillig Krankenversichert (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
mein Schwiegervater war 20 Jahre selbständig, dann wandelte er das Einzelunternehmen in eine GmbH um.
Ist jetzt 2 Jahre Angestellter Geschäftsführer (Gesellschafter)
Hier mein Problem:
Berechnung Krankenversicherung:
Gibt es unterschiede für selbständig freiwillige Versichert und angestellte freiwillig Versicherte?
Bei selbständige wird der Beitrag nach der Steuererklärung berechnet, also sämtlich Einnahmen wie z.b. Zinsen, Rente
ist es Bei angestellte freiwillige Versicherte genauso, oder wird da nur das Einkommen berechnet was auf dem Lohnzettel steht.
Vielen Dank
Re: freiwillig Krankenversichert
Hallo,
Arbetnehmer die freiwillig versichert sind die sind dies deshalb weil sie wegen der Höhe ihres Einkommens eben nicht pflichtversichert sind, d.h. sie zahlen schon den höchsten Beitrag.
Beim Selbständigen geht es nach seinen Gesamteinnahmen, dies aber auch nur bis zur Höchstgrenze, d.h. der Selbständige und der Arbeitnehmer zahlen im Falle des gleichen Einkommens dann auch den gleichen Beitrag, nur mit dem Unterschied, dass der Angestellte etwa die Hälfte seines Beitrages vom Arbeitgeber bekommt und der Selbständige wählen kann ob er Krankengeld haben will oder nicht.
Dies alles gilt nur für die GKV.
Gruß
Czauderna
Re: freiwillig Krankenversichert
Danke,
er musste sich freiwillig versichern, weil er Selbständig war. Jetzt ist er angestellt und freiwillig versichert. Verdient aber nur 1000,00 und bezieht 800 Rente. Zahlt ca. 500 Krankenversicherung, sogar auf den Zuschuss zur Krankenversicherung die er von der Rentenversicherung bekommt. Muss er immer Berechnet werden nach der Einkommenserklärung oder nach monatlichen Lohnzettel?
Ach ja vor 20 Jahren war er gesetztlich versichert, könnte er wieder in die Gesetzliche zurück? Was für Auflagen?