Schwellenwertüberschreitung beim Zahnarzt (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin Beamtin und beihilfeberechtigt. Mehr als einmal ist mir nun passiert, dass meine Zahnärztin bei einer Behandlung den Schwellenwert von 2,3 überschritten hat, dies auch begründete, die Beihilfestelle das jedoch nicht akzeptierte und nur bis zum 2,3fachen erstatten. Allein bei der letzten Rechnung bin ich somit auf 200,- € sitzen geblieben.
Das Problem besteht nun darin, dass Zahnärzte sich an die GOZ halten, nach der man bereits bei schwieriger Behandlung höher als 2,3 abrechnen kann. Die Beihilfe jedoch hält sich an die Beihilfevorschriften, die besagen, dass man nur dann höher als 2,3 abrechnen kann, wenn ein Ausnahmefall in der Behandlung vorliegt. Nur, dass es schwierig und zeitaufwändig war, rechtfertigt keine Schwellenwertüberschreitung.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Beihilfeberechtigten die Dummen sind und stets draufzahlen, nur weil Zahnärzte und Behörde sich an völlig unterschiedliche Vorgaben halten.
Ist das wirklich korrekt?
Kann ich eigentlich VOR der Behandlung meinen Zahnarzt fragen, ob er bei der Behandlung von einer Schwellenwertüberschreitung absieht, weil ich die Differenz aus eigener Taschen zahlen muss? Oder interessiert ihn das nicht die Bohne?
Maren