Re: Altersrückstellung bei PKV-Wechsel (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.09.2009, 10:58 (vor 5537 Tagen) @ GKVler

Trifft zu auf alle Neuverträge nach dem 01.01.2009, er schreibt aber, daß er bereits 5 Jahren versichert ist. Prinzipiell ist es meist besser bei "Tarifungemütlichkeiten" jeglicher Form seinem Versicherer nach dem Paragrafen 204 im VVG http://dejure.org/gesetze/VVG/204.html Beine zu machen und sich von ihm Umstellungsangebote in Schriftform zukommen zu lassen. Das bringt natürlich zusätzliche Arbeit für die Vertragsabteilungen und schafft kurzfristig betrachtet nur Beitragsminderung und wird deshalb auch nicht so gern gesehen - langfristig aber einen zufriedenen Kundenbestand. Um bei meinen eigenen oben dargestellten Zahlen zu bleiben: würde ich Umstellen in einen Tarif mit einer Zuzahlung von 300€ ohne die 1Bettzimmerversorgung und wahlärztliche Behandlung, bei Fortfall der privaten Pflege- und Kurleistungen und vielleicht noch die Impantationsleistungen streichen und mich mit 50% Zahnersatz zufreiden geben, würde mein Beitrag von 396€ auf knapp 185€ sinken. Allemal besser, als ein Wechslel mit neuer Gesundheitsprüfung und dem Verlust der rund 200€ Alterungsrückstellungen Monat für Monat. Fragen? ePost


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