Hilfsmittel Vergleich NK3 und Esprit (Private Krankenversicherungen)

Franky @, Montag, 28.09.2009, 21:06 (vor 5536 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin nun seid einigen Wochen auf der Suche nach einer PKV, in die engere Wahl ist nun der deutsche Ring mit Esprit und die Hallesche mit dem NK3 gekommen. Immer wieder habe ich bei den Vorteilen des deutschen ringen etwas von einem „offen“ Hilfsmittelkatalog gelesen. Bei der Halleschen wurde immer von einem „relativ oder nahezu offenen“ Hilfsmittel Katalog gesprochen. Wenn ich aber jetzt beide Tarife vergleiche kommt es mir eher so vor als wenn sogar die Hallesche mehr Leistungen bietet. Sehe ich das falsch???

Hier mal die beiden Bedingungen zum Vergleich

Tarif Esprit:
folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen), die
ab einem Rechnungsbetrag von 950,– EUR einer vorherigen
Leistungszusage bedürfen:
– Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht
mitversichert),
– Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden,
Gipsschalen,
– Katheter, Stomaversorgungsartikel,
– Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen,
künstliche Gliedmaßen),
– Blindenhund (Anschaffung, Ausbildung),
– Geh- und Stützapparate,
– Krankenfahrstühle.
folgende Hilfsmittel (einschließlich Wartung und
Reparatur), die auch bei medizinischer Notwendigkeit der vorherigen
Leistungszusage bedürfen:
– Blutzuckermessgeräte,
– Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren,
– Schlafapnoegeräte,
– Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore,
– lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte,
Ernährungspumpen).

Tarif NK3:
1.7 Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen)
Es besteht Versicherungsschutz für folgende medizinische Hilfsmittel:
Absauggeräte*,
Applikationshilfen (Medikamente/Nahrungsmittel),
Atemmonitore*,
Bandagen,
Beatmungsgeräte,
Behindertendreirad,
Bewegungsgeräte (Moto-med, Revital, Therafit),
Blindenhund (Anschaffung und Ausbildung),
Blindenleitgeräte/Blindenstock,
Blutdruckmessgeräte,
Blutzuckermessgeräte,
Bruchbänder,
Brustprothesen,
CoaguChek-Geräte*,
elektrische Lesehilfen,

Epithesen,
Ernährungspumpen,
Gehhilfen/Gehstützen,
Herzfrequenzmonitore*,
Herzschrittmacher,
Hörgeräte,
Infusionspumpen,
Inhalationsgeräte,
Inkontinenzartikel,
Inkontinenztrainingsgeräte,
Insulinpumpen,
Kommunikationshilfen (Sprachausgabegeräte),
Kompressionsstrümpfe,
Körperersatzstücke,
Krankenfahrstühle*,
Kunstaugen,
künstliche Glieder,

künstlicher Kehlkopf,
Lagerungsartikel (Nachtschienen/Lagerungskissen),
Leibbinden,
Liegeschalen,
nCPAP-Geräte*,
Milchpumpen,
Orthesen,
orthopädische Einlagen zur Fußkorrektur,
orthopädische Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate,
orthopädische Maßschuhe,
orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen,
Perücke, Toupet (in besonderen Fällen),
Prothesen (Arm-/Fußprothesen),
Pulsoximeter*,
Sauerstoffgeräte*,
Sauerstoffkonzentratoren*,
Säuglings-Überwachungsmonitore*,

Sitzschalen,
Stoma-Versorgungsartikel,
TENS-Geräte,
Ultraschallvernebler*,
UVA-/UVB-Bestrahlungsgeräte,
Wechseldruckmatratzen*
Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel
erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion
durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden
kann.
* Nach Möglichkeit werden diese Hilfsmittel vom Versicherer
vorrangig leihweise zum Gebrauch überlassen.
Generell bietet der Versicherer Unterstützung bei der Auswahl
und Anschaffung des geeigneten Hilfsmittels über den Hilfsmittelservice.
Daher wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem
Rechnungsbetrag von 350 € dem Versicherer vor Bezug des
Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Erstattet werden 100% der Aufwendungen. Erstattet werden
auch Aufwendungen für die Reparatur von o.g. Hilfsmitteln,
ausgenommen an Sohlen und Absätzen von orthopädischen
Maßschuhen.


Gruß
Frank


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