Wechsel von privat in GKV in Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Pregunta, Montag, 28.09.2009, 23:33 (vor 5536 Tagen)

Guten Tag,

es geht um die Möglichkeiten einer gesetzlichen Versicherung und eventuell auch einer Familienversicherung in folgender Situation:

Der Ehemann ist zur Zeit privat versichert. Er arbeitet 40 Stunden im Monat und liegt etwas über der Versicherungspflichtgrenze.

Die Ehefrau arbeitet nicht. Sie ist in einer gesetzlichen Krankenkasse und wird dort als freiwilliges Mitglied geführt. Der Beitragssatz bemisst sich derzeit am halben Einkommen des Ehegatten.

Voraussichtlich im Frühjahr 2010 bekommt dieses verheiratete Paar ein Kind. Der Ehemann möchte für 12 Monate (die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes) Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beantragen. Dafür wird er voraussichtlich die Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche halbieren. Sein monatliches Bruttoeinkommen liegt dann deutlich unter der Versicherungspflichtgrenze. Nach den 12 Monaten Elternzeit wird der Ehemann voraussichtlich wieder wie vorher 40 Stunden arbeiten und die Versicherungspflichtgrenze wieder überschreiten.

Was sind in diesem Fall die Möglichkeiten einer Versicherung für den Ehemann, die Ehefrau und das neugeborene Kind?

Konkrete Fragen:
1. Unterliegt der Ehemann der gesetzlichen Versicherungspflicht während der zwölfmonatigen Elternzeit? Falls ja, ab wann genau - taggenau ab Geburt des Kindes, oder ab 1. des Vormonats oder ab 1. des folgenden Monats?

Die weiteren Fragen für den Fall, dass Frage 1 bejaht wurde:

2. Kann der Ehemann nach den 12 Monaten Elternzeit in der GKV bleiben, oder muss er sich wieder privat versichern?

3. Besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung (a) für die Ehefrau (b) für das Kind? Falls ja, nur für die Elternzeit oder auch danach? Falls nein, besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen, freiwilligen Versicherung des Kindes in der GKV?

Welche Möglichkeiten gibt es insgesamt in dieser Situation?

Besten Dank im Voraus für alle sachlichen Beiträge zur Aufklärung der Rechtslage!


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