Re: Meldepflicht während der Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 29.09.2009, 09:34 (vor 5535 Tagen) @ Hansi

Ist der Versicherungsantrag mit den beantworteten Gesundheitsfragen abgegeben, egal, ob nun eine Wartezeit läuft oder nicht und stellt der Versicherer nicht gezielt weitere Fragen, so hast Du Deine Pflicht getan. Wenn danach passiert ist quasi Pech für den Versicherer. Das sorgt oft für Unklarheiten, da die alte Gesetzgebung bis zum Erhalt des Versicherungsscheines eine Nachmeldepflicht kannte. -> http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html


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