Re: Meldepflicht während der Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)
Ist der Versicherungsantrag mit den beantworteten Gesundheitsfragen abgegeben, egal, ob nun eine Wartezeit läuft oder nicht und stellt der Versicherer nicht gezielt weitere Fragen, so hast Du Deine Pflicht getan. Wenn danach passiert ist quasi Pech für den Versicherer. Das sorgt oft für Unklarheiten, da die alte Gesetzgebung bis zum Erhalt des Versicherungsscheines eine Nachmeldepflicht kannte. -> http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html
gesamter Thread:
- Meldepflicht während der Wartezeit? -
Hansi,
29.09.2009, 09:04
- Re: Meldepflicht während der Wartezeit? - Joachim Röhl, 29.09.2009, 09:34