Meldepflicht während der Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)

Hansi @, Dienstag, 29.09.2009, 09:04 (vor 5535 Tagen)

Hallo Forum, kurze Frage:

Habe soeben die Annahmeerklärung resp. den Versicherungsschein meiner PKV zum 01.12.2009 erhalten; bis dahin bleibe ich wg. Einhaltung der Kündigungsfristen Mitglied in der GKV. Sollte ich bis zum Versicherungsbeginn
ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen, muß ich dies der PKV weiterhin melden oder ist dies entbehrlich, da der Versicherungsvertrag ja zustande gekommen ist?

Re: Meldepflicht während der Wartezeit?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 29.09.2009, 09:34 (vor 5535 Tagen) @ Hansi

Ist der Versicherungsantrag mit den beantworteten Gesundheitsfragen abgegeben, egal, ob nun eine Wartezeit läuft oder nicht und stellt der Versicherer nicht gezielt weitere Fragen, so hast Du Deine Pflicht getan. Wenn danach passiert ist quasi Pech für den Versicherer. Das sorgt oft für Unklarheiten, da die alte Gesetzgebung bis zum Erhalt des Versicherungsscheines eine Nachmeldepflicht kannte. -> http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

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