Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit? (Private Krankenversicherungen)
Seit ca. 10 Jahren bin ich PKV. Vor meinen Elternzeiten lag mein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Während der jetzigen Elternzeit bin ich PKV. Die Elternzeit endet im Dezember diesen Jahres und ich werde dann mit 20 Stunden/Woche wieder arbeiten, aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Ich beabsichtige, mich GKV zu versichern, werde mir meine Anwartschaft in der PKV aber erhalten, um später wieder wechseln zu können.
Ferner beabsichtige ich, evtl. nach 1 Jahr wieder Vollzeit zu arbeiten, liege dann über der Versicherungspflichtgrenze. Frage: kann ich dann wieder sofort in die PKV oder muss ich die Wartezeit von 3 Jahren abwarten? Unter welchen Umständen entfällt die Wartezeit?
Kennt jemand die gesetzlichen Grundlagen?
Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit?
Im http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html unter Punkt (1) bei 1. und (4) sind die drei Jahre nachzulesen. Da findet sich auch der einzige Ausweg* die Dreijahrespflicht falls gewünscht auszuhebeln: "für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld .. der Inanspruchnahme von Elternzeit .. ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens *innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird .." Hinweis: empfehlenswert ist die Anwartschaft für den kompletten Vertrag, möglich aber auch eine Anwartschaft nur für einzelne Tarife oder sogar die Umwandlung in eine komplette Zusatzversicherung mit späterer Wiederumstellung in die Vollversicherung ..
Re: Rückkehr aus der GKV in die PKV ohne Wartezeit?
Vielen Dank, die Infos sind sehr hilfreich.
Da habe ich aber noch eine Frage:
Nach § 8 Abs 1 Nr 3 SGB V kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ich eine Tätigkeit mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit oder weniger aufnehme.
Einerseits habe ich gelesen, dass davor gewarnt wird, dies zu tun, da die Befreiung unwiderruflich ist. Andererseits habe ich gehört, dass ich sofort wieder versicherungspflichtig werde, wenn ich meine Stundenzahl z.B. auf einen Beschäftigungsgrad von mindestens 51% erhöhe und mein Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (und ich unter 55 Jahren bin). Ist das so korrekt?