Re: taxikosten-erstattung (Private Krankenversicherungen)

Miaaa, Montag, 05.10.2009, 16:27 (vor 5529 Tagen) @ heinzl

Fahrtkosten sind erstattungsfähig bei Gehunfähigkeit oder in Notfällen zum nächst erreichbaren geeigneten Arzt. Wenn dies vorgelegen hat, auf jeden Fall Einspruch bei der Versicherung einlegen (am besten mit ärztlichem Attest!).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum