Re: Wahl PKV/GKV mit Volljährigkeit? (Private Krankenversicherungen)
Nein, sie kommt unter den gängigsten Varianten in die GKV nur als Azubi, Studentin oder mit einem späteren Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung ist mit der üblichen Dreimonatsfrist zum Kalender- oder Versicherungsjahresende je nach Gesellschaft möglich, allerdings muss seit diesem Jahr generell eine Anschlußversicherung nachgewiesen werden, sonst wäre die Kündigung insgesamt wirkungslos. Da es oftmals aber darum geht, daß er Versicherung plus Unterhalt zahlen muss, spielt hier auch ein Wechsel zur Mutter faktisch keine Rolle, weil auch da ein eigener PKV-Beitrag fällig wird. Anders sähe die Geschichte aus, wenn die kostenlose Familienversicherung bei der Mutter möglich wäre und er somit Verhandlungsmasse hätte ganz nach dem Motto "Du versicherst sie bei Dir mit, ich leg auf den Unterhalt ein bischen vom eingesparten PKV-Beitrag oben drauf und wir machen beide Plus" Somit bliebe um die Summe ggf. zu senken nur eine Tarifumstellung beim aktuellen Unternehmen oder ein Wechsel, der da bei unter 18jährigen noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und sie wohl eh demnächst in die GKV geht kein Problem sein sollte. Der Markt selbst bietet bundesweit Tarife ohne Selbstbeteiligung ab 94€ zum Beispiel bei der signal oder auch Regionaltarife ab 72€ bei bbkk oder ukv.
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- Wahl PKV/GKV mit Volljährigkeit? -
Mike,
03.10.2009, 11:04
- Re: Wahl PKV/GKV mit Volljährigkeit? - Joachim Röhl, 03.10.2009, 12:54