Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
habe folgende Situation. Bin Geschäftsführer eine GmbH und seit Jahren PKV Versichert. Nun musste unser Betrieb Insolvenz anmelden. Der Verlauf ist sehr gut und ich werde die Firma ca. in 12 Monaten wieder übernehmen können. Der Insolvenzverwalte wird ja nun "Geschäftsführer" und ich werde für diese Zeit zum Angestellten mit einem niedrigen Bruttogehalt. Was muss/kann ich tun, um in der PKV zu bleiben. Aus meier Sicht ist s der PKV ja egal. Die will ja nur die Beiträge. Laut dem SGB würde ich ja wieder pflichtig und da ich unterhalb der JAEG verdiene auch wieder Mitglied der GKV. Kann ich nicht einen Befreiungsantrag bei der GKV stellen? Aufgrund meines Gesundheitsstandes, würde ich eine neue PKV (bei Wiederaufnahme der Selbständigkeit) nicht mehr bekommen.
Diese Befreiung lässt mich dann aber nie mehr in die GKV.
Ist dem so? Das da o.g. richtig?
Danke für die Info
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
So wie Du schreibst und wie es gegebenenfalls auch die mögliche Zuordnungsprüfung der Kasse ergeben wird, wärst Du als Angestellter eingestuft und bist für mindestens drei Jahre versicherungspflichtig. Da aber ein Statuswechsel ansteht, kämst Du aus der Gesetzlichen dann sofort wieder raus und solltest für dieses avisierte Jahr die Private auf Anwartschaft legen. Das kostet Dich ca. 20% des aktuellen Versicherungsbeitrages je nach Gesellschaft und Leistungspaket wobei dann alle Rechte am Vertrag (Gesundheitszustand, Alterungsrückstellungen, Tarifrechte etc.) erhalten bleiben. Fragen? ePost
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
Hallo Joachim,
hat er denn nicht auch schon einen Statuswechsel von der Selbständigkeit in die AN Tätigkeit?
Bedeutet das, dass er sich nicht befreien lassen kann, sondern 3 Jahre in die GKV muss? In anderen Artikel haben es wohl Leute einfach probiert und da gab es Fragen, wie lange sie schon PKV versichrt wären. Bei einigen wurde die Befreiung wohl ausgesprochen.
Ist man denn als Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch Angestellter? Somit würde er dann doch nur von der JAEG eingeholt und könnte nach SGV V §8 eine Befreiung aussprechen?
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
Ja, aber da ist er ja erstmal drin im Club. Erst die zweite Statusänderung schafft die Austrittsmöglichkeit. Wie geschrieben den Status Zuordnung selbständig oder nicht führt die Kasse durch und ein Runtersetzen des Gehaltes ist kein Einholen durch die steigende JAEG. Sicherlich meldet sich aber noch Czauderna mit den Feinheiten aus Kassensicht?
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
Hallo Joachim,
hat er denn nicht auch schon einen Statuswechsel von der Selbständigkeit in die AN Tätigkeit?
Bedeutet das, dass er sich nicht befreien lassen kann, sondern 3 Jahre in die GKV muss? In anderen Artikel haben es wohl Leute einfach probiert und da gab es Fragen, wie lange sie schon PKV versichrt wären. Bei einigen wurde die Befreiung wohl ausgesprochen.
Ist man denn als Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch Angestellter? Somit würde er dann doch nur von der JAEG eingeholt und könnte nach SGV V §8 eine Befreiung aussprechen?
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
Somit gibt es wirklich keine Chance sich befreien zu lassen?
Was ein Aufwand. Er wird GKV Versicherter für ca. 8 Monate. Muss eine Anwardschaft zahlen. Allen Ärzten erklären, dass er nur noch GKV Leistungen erhalten darf. Und dann wieder alles umstellen.
Welche Kasse gibt denn ggf. "schnelle" trotzdem eine Befreiung?
Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer
Nichts ist, auch wenn die Wut bei vielen Zwangsversicherten steigt, wurde schon in mehreren Instanzen geklagt wegen "Besitzstandsverlust" und pipapo leider ohne Erfolg. Das sind die Gesetze die nach der Wahl 2005 nun mal politisch für uns rausgekommen sind. Aber wenn Du schon nach 8 Monaten den Status änderst, bist Du doch nicht ganz so benachteiligt. Wie vorgeschlagen einfach die Anwartschaft einrichten und dann wieder wie zuletzt privat weiter.
Oder Du stellst für diese Zeit um auf private Zusatztarife und wandelst dann wieder um, genießt somit durchgehend den bekannten Status und wählst parallel bei Deiner GKV die Kostenerstattung . Somit bist Du auch in dieser Lücke Privatpatient beim Arzt und nicht an die Bindefrist von einem Jahr gebunden, da Du ja vorher den Status wechselst und die Vorversicherunsgzeit für die freiwillige Mitgliedschaft erst nach einem Jahr erfüllt hättest.