Vorerkrankung PAP 2d und Hormone (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Ich habe mein Problem leider nicht in der Suche gefunden, daher meine Frage an euch bezüglich der Möglichkeit, in eine Krankenkasse zu kommen.
Mein Frauenarzt hat vor ca. 5 Jahren bei einer Blutkontrolle ein erhöhten Androgenspiegel festgestellt, aber seitdem war ich deswegen nie wieder in Behandlung und habe auch keine Probleme. Die Pille nehme ich zur Verhütung, aber nicht zur Regulierung der Hormone, d.h., ich musste diese auch selbst bezahlen. Ich hab dies nur erfahren, als ich beim FA wegen meiner Krankengeschichte für die Gesundheitsfragen angefragt hatte.
Nun hab ich seit einem Jahr ein anderes Problem beim FA, einen PAP 2w-Wert, d.h. ich muss alle 3 Monate einen weiteren PAP-Test machen lassen, bis der Wert wieder bei 2 oder 1 ist. Da ich dies bei der PKV angeben muss, wie seht ihr die Chance, aufgenommen zu werden?
Vielen Dank
Gritt
Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone
Falls es allein der PAP 2w-Wert ist, würden nach Rückfrage bei vier Versicherern diese je nach Tarifwahl mit medizinischen Risiskozuschlägen in Höhe von 8% bis maximal 25% den Vertrag policieren. Sollte ein aktuelles gynäkologisches Attest nebst Laborbefund eingereicht werden, besteht Aussicht den Zuschlag zu senken. Falls später der Wert I erreicht wird und einen Behandlungs- und Beschwerdefreiheit von mindestens 12 Monaten besteht, kann der Zuschlag auf Antrag entfallen. Auch dann wird wieder das aktuelle Attest und die Histologie erforderlich werden. Fragen? ePost
Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone
Vielen Dank für die Antwort Herr Röhl,
Ich werde bis Ende November die Untersuchung abwarten und mich dann näher mit dem Thema befassen.
Würden Sie den erhöhten Androgenspiegel angeben oder nicht? dieser wurde vor dem erfragten Zeitraum festgestellt und ich war deswegen nie in Behandlung und es wurde nie wieder kontrolliert. Könnte dies ein Problem werden?
Vielen Dank im Voraus
Gritt
Re: Vorerkrankung PAP 2d und Hormone
Ja, weil die Gesellschaft sicher auch fragt, ob Gesundheitsstörungen oder in manchen Anträgen steht das Wort Anomalien bestanden haben bzw. bestehen. Auch ist oft die Frage zu lesen, ob Untersuchungen angeraten sind. Also selbst wenn einer individuell eine bestehende Auffälligkeit nicht behandeln will, aber aus medizinischer Sicht Behandlungsbedürftigkeit besteht, sollte das angegeben werden.
Da die Frage hier meist gleich kommt, die Nichtangabe kann für den Versicherten Folgen haben, falls die Gesellschaft später durch eingereichte Rechnungen auf die Vorerkrankung aufmerksam wird und nachfragt. Mögliche Folgen sind rückwirkende Risikozuschläge oder auch Leistungsausschlüsse bzw. im Extremfall eine Fortführung des Vertrages im Basistarif. Erst nach zehn Jahren erlischt die Frist, wo ein Versicherer bei arglistiger Täuschung und nicht nur grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurück treten kann. Mit einer verschwiegenen Diabetes, der nicht angegebenen laufenden Parodontosebehandlung im teils zahnlosen Unterkiefer oder einem vergessenenen Morbus Crohn wird das höchstwahrscheinlich so geschehen. Das gutartige Lipom, das doch etwas leicht höhere Gewicht oder auch die Allergie gegen Ärzte und Versicherungsverkäufer werden dagegen meist folgenlos bleiben ..