R10-Widerspruch bei PKV-Wechsel? (Private Krankenversicherungen)

Paparatze @, Freitag, 16.10.2009, 13:53 (vor 5518 Tagen)

Hallo zusammen,

vielleicht weiß einer der Fachleute ja bescheid hier...
Ich möchte gerne von meinem derzeitigen Krankenversicherer wechseln und habe mir diverse Angebote eingeholt.

Allerdings befindet sich überall der Beitragszuschlag R10 in den Angeboten, dem ich irgendwann einmal widersprochen habe. Muss ich beim Wechsel zu einem neuen Versicherer den R10 mitabschließen?!

Vielen Dank für die Infos!
Gruß Paparatze

Re: R10-Widerspruch bei PKV-Wechsel?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.10.2009, 14:55 (vor 5518 Tagen) @ Paparatze

Ja.

Nur falls Du den Vertrag irgendwann mal auf Anwartschaft stellst, wird der R10 auch GZ genannt nicht fällig.

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