maximale Stundenanzahl in Teilzeit (Private Krankenversicherungen)

Stefan @, Montag, 19.10.2009, 14:23 (vor 5515 Tagen)

Für die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Teilzeit gibt es im Gesetzestext die "Hälfte der normalen Stundenzahl" als Grenze. Gibt es dazu Erfahrungswerte ? Wir würden die aktuelle Stundenzahl des Teilzeitvertrags gerne von 20 auf 22 erhöhen. Fällt das noch unter die Teilzeit-Regel ?

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