Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? (Private Krankenversicherungen)
Stimmt es, dass die GVK einen nach beendigung der Selbstständigkeit ( 2,3Jahre PVK, davor immer GVK gewesen) wieder aufnehmen muß?
Stimmt es, dass die GVK einen nach beendigung der Selbstständigkeit ( 2,3Jahre PVK, davor immer GVK gewesen) wieder aufnehmen muß?