Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen? (Private Krankenversicherungen)

Aviendha @, Montag, 26.10.2009, 10:08 (vor 5508 Tagen)

Stimmt es, dass die GVK einen nach beendigung der Selbstständigkeit ( 2,3Jahre PVK, davor immer GVK gewesen) wieder aufnehmen muß?

Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen?

Bodi, Montag, 26.10.2009, 10:20 (vor 5508 Tagen) @ Aviendha

Nein. Nur bei neuer Versicherungspflicht (etwa bei Aufnahme einer versicherungspflichtiger Beschäftigung als Arbeitnehmer und einem Alter unter 55 Jahren).

Wenn die eigenen Einkünfte unter 360 EUR mtl. nicht überschreiten, ist eine kostenfreie Mitversicherung bei dem gesetzlich versicherten Ehegatten möglich; unabhängig vom Alter.

Re: Muß eine GVK einen nach der Aufgabe der Selbststädigkeit wieder aufnehmen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 26.10.2009, 10:31 (vor 5508 Tagen) @ Aviendha

Nein, nur als abhängig beschäftigte Angestellte wärst Du Kraft Gesetz "mußmäßig" wieder in der GKV, vorausgesetzt auch Du bist unter 55 Jahren. Oder Du wärst verheiratet und könntest bei Einkommen unter 360€ auch nach der Altergrenze in die kostenlose Familienversicherung Deines Mannes eintreten. Was machst Du aktuell? Üblicherweise dürfte die letzte PKV nur dann einer Vertragskündigung zustimmen, wenn Du eine Anschlußversicherung PKV oder GKV nachweist bzw. ins Ausland gehst. Fragen? ePost

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