Bei Beamtung Kontrahierungszwang für alla PKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bin derzeit Angesteller, Mitglied der GKV und habe die Möglichkeit auf Verbeamtung. Wegen einer (abgeschlossenen) Psychotherapie hab ich bislang davor zurück geschreckt, will es nun aber wagen, weil ich hier gelesen habe, dass die PKV"s bei der Erstbeamtung sechs Monate lang einem Kontrahierungszwang unterliegen und lediglich einen (bis zu) 30prozentigen Aufschlag erheben dürfen. Bleiben nur drei Fragen:
1) Unterliegen im beschriebenen Fall alle PKV dem Kontrahierungszwang oder nur wenige (wenn ja, welche)?
2) Bezieht sich der Aufschlag wegen Vorerkrankung auf den gesamten Tarif oder nur auf die entsprechenden Teile -- Aufschlag bei Zahnversicherung scheint bei psychischer Vorerkrankung ja nicht ganz logisch
3) Gilt für alle PKV-Tarife der Kontrahierungszwang oder kann man in den Basistarif "abgeschoben" werden?
Vielen Dank vorab für die Tipps!
Carl R.
Ergänzung
Vielleicht noch wichtig wegen der Frage Beihilfe bzw. Ergänzungstarif: Verbeamtung wäre beim Bund.
Gruß
Carl