Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV (Private Krankenversicherungen)
Jetzt wage ich mich mal auf fremdes SV-Gebiet:
1. Es gibt im Bezug auf die Mitversicherung von Familienangehörigen keinen Unterschied zwischen pflichtversicherten oder freiwillig versicherten Mitgliedern. Dies ist ja gerade ein Argument gegen den Wechsel in die PKV.
2. Wenn Ihre Frau vor der Geburt aufgrund eigener Berufstätigkeit bereits GKV-versichert war, bleibt sie dies auch während der dreijährigen Elternzeit. Eine Familienversicherung dann ist nicht nötig.
3. Wenn Ihre Frau nach den 3 Jahren mit der Halbtagstätigkeit über € 400 verdient, ist sie selber pflichtversichert. Ansonsten gilt die Familienversicherung über Sie.
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- Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV -
SelbstDoktor,
27.10.2009, 18:08
- Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV -
Lord,
27.10.2009, 20:37
- Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV -
SelbstDoktor,
27.10.2009, 22:59
- Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV - Charlie Brown, 27.10.2009, 23:23
- Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV -
SelbstDoktor,
27.10.2009, 22:59
- Re: Familienversicherung - als Angestellter freiwillig in der GKV -
Lord,
27.10.2009, 20:37